Ich habe mir bei E-Bug ein Tower mit Netzteil bestellt. Nu war das Netzteil aber defekt. (Anderes eingebaut ===> lief).
Also hab ich denen das Netzteil zurückgeschickt, mit der Antwort das es einige Wochen dauern kann.
Nun meine Frage: Hab ich anspruch auf ein Leihgerät während dieser Zeit?
MfG
Surferlebt
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Hallo,
ich hab mir (nicht zum ersten mal) die Einzelteile für einen Rechner zusammengekauft. Also auch den Tower+Netzteil. Da ich schon seit 486´er Zeiten meine Rechner selbst zusammengeschraubt habe (und noch keinen grossen Bruch erleiden musste)sehe ich keinen Grund den Zusammenbau teuer zu Bezahlen. Im Gegenteil, das Schrauben macht mir Spass (Ansichts-Sache).
Einen kompletten Rechner hätte ich trotzdem nicht zurückgeschickt, und zwar aus verschiedenen Gründen:
a) Porto sehr hoch
b) Die gefahr das beim Transport noch mehr Bruch entsteht ist sehr gross
c) Man kann Defekte Teile selbst sofort ersetzen (z.B eine Festplatte die für den dritt-Rechner eh lange fällig war - man bekommt den Garantie-Austausch ja später)
d) Meine Daten sind auf der Platte. Die gehen keinen was an und jedesmal vorher Formatieren kann keine Lösung sein
Aber zurück zum Netzteil:
Es währe natürlich kein Problem für round about 40€ ein Netzteil beim Händler um die Ecke zu Kaufen, gebrauchen kann man es immer mal und wenn man es bei E-Bay verscheuert.
Auf die Idee mit dem Leihgerät kam ich übrigens durch meinen Study-Nebenjob im Einzelhandel. Dort kam mit dem 01.01.02 die Order, daß Geräte dem Lieferanten nicht ohne vorhergenden Reparaturauftrag belastet werden dürfen, aber dem Kunden für diese Zeit ein Leihgerät zur verfügung gestellt werden muss.
Nu weiss ich natürlich nicht ob das ganze Gesetzlich verankert ist, oder eine nette Geste der Kette ist.
Ich hatte schon ein paar Garantie-Fälle (Festplatten,Festplatten,Festplatten) die immer kein Problem darstellten, aber immer ewig bearbeitet wurden.
Ehrlich gesasgt nervt das langsam ziemlich. Was kann ich dafür wenn mir eine Firma Schrott liefert? Sollte sich wieder erwarten herraustellen das das Reklamierte Gerät durch mein Verschulden defekt sein, können Sie mir ja die Leihgebühr berechnen, von mir aus auch im vorraus mit anschliessender Gutschrift, aber mir diesen vorabtausch(=Premium-Kunde) einfach Pauschal berechnen ohne Rückerstattung bei nichtgebrauch (nach Ablauf der Garantie) sehe ich nicht ein.
Wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig wie zu meinem Computerhändler um die Ecke zu gehen, der sich seinen Service natürlich auch bezahlen lässt, dafür aber schneller und unkomplizierter ist.
MfG
Ein Prinzipienreitender
Surferlebt