Wenn er's zu Hause macht, ist die Kündigung Blödsinn. Kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Arbeitgeber so leichtsinnig eine Schlacht vorm Arbeitsgericht riskiert. Das geht meistens mit einem Vergleich aus und der kostet die Firma Kohle.
Hat er jedoch am Arbeitsplatz (möglicherweise sogar während der Arbeitszeit) CS oder was auch immer gespielt, also rumgegammelt, dabei vielleicht noch unbefugt bspw. die Firewall getunnelt und damit die Datensicherheit gefährdet, dann würde ich den Typen auch hochkant rausschmeissen. Ist dies der Fall, kann er immerhin versuchen, aufgrund bspw. mangelhafter Aufklärung bzgl. Datensicherheit den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. In den meisten stark EDV-"verseuchten" Betrieben, existieren aber harte Richtlinien, die der Angestellte bei der Einstellung auch unterschreiben muss. Sollte dem so sein, müsste ein Fachanwalt diese internen betrieblichen Richtlinien mal auf ev. Schwachstellen prüfen. Da sieht's schon Scheisse aus, wenn der Arbeitnehmer keine Kopie von dem besitzt, was er, häufig vor einer kleinen Ewigkeit, unterschrieben hat.