Die Sache mit dem Abkleben der Pins hab ich auf Eis gelegt und mir für mein Asus P2B-S Rev.1.03 einen MSI-6905 Master Vers. 2.2 zugelegt.Weiterhin einen Pentium III -900 mit 100FSB und 1,7 Volt.Den Adapter auf 1,8 gejumpt und aus 100 FSB.Dann die Bios Vers. 1014 Beta 1a runtergeladen und unter Windows mit dem Asus Updater geflasht.Also nicht mit AFLASH.System lief mit dem neuen Bios und altem PII einwandfrei.Aber mit dem Adapter und dem PIII -Rechner wie tot. Was tun - eigentlich so weit ich alles im Archiv gelesen habe - müsste es funktionieren.Tut es aber nicht.
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Hi Nierfeld !
Hmm, also irgendwie hört sich das aber nicht gut an... Ich selber und auch genug andere User haben mit em MSI-Master-Adapter@ 1,8 V die verschoiedensten Coppermines bis 1 GHZ auf den die verschiedensten Brettern und boardrevisionen der P2B-Serie zum laufen gebracht, ud normalerweise sollte es spätestns jetzt auch bei Dir funzen. dDa dein Board mit dem alten PII ja anstandslos funktioniert, fürchte ich, daß die CPU und/oder der Slotadapter irgendwie nicht so ganz kosher sind. Hast Du den Kühler auch richtig herum draufgemacht und hast Du auch keine Pins verbogen oder während der Coolermontage keine Ecken vom CPU-DIE [ = das kleine erhabene blaue, ca 1 cm² große Viereck in der Mitte des grünen Plastikteils ] abgebröselt ??
Hast Du alles korrekt erledigt und funzt der Prozzi trotzdem nicht, dann wird es wohl Zeit für eine Beschwerde....
Auch beim Gebrauchtkauf sollte man einwandfreie Ware erhalten, es sei denn, der Verkäufer hat explizit auf einen Mangel oder Defekt hingewiesen. Fehlt dieser Hinweis, ist kein Transportschaden vorhanden und der Prozzi anscheinend auch nicht von Dir gehimmelt worden, dann muß der Verkäufer die Ware zurücknehmen und Dir den Kaufpreis wieder zurückzahlen. Dieser Grundsatz gilt im Allgemeinem auch beim Handel von Privatmann zu Privatmann, ein seriöser Mensch macht das auch, einem nicht so ganz sauberen Gesellen kann man ja mit der juristichen Keule drohen, auch wenn das in der Praxis weniger Erfolgschancen als in der Theorie aufweist, denn kaum ein Anwalt macht sich wegen derartig geringer Streitwerte und der daraus folgenden noch geringeren Vergütung den Buckel krumm und rührt irgendeinen Finger... Falls der Hardware-Verchecker auf stur schaltet, kann man es ja trotzdem mal probieren und schon mal freundlich auf die Rechtsschutzversicherung und dem netten, alten Kumpel "Der Anwalt" hinweisen, der das im Zweifelsfall auch umsonst erledigt, bei juristisch nicht so erfahrenen Gegnern kann man auf diese Art und Weise einen deutlichen Sinneswandel in der Zahlungsmoral herbeiführen... Bist Du dagegen an eine harten Knochen geraten, der sich von solchen Worten nicht beeindrucken läßt, mußt Du schon selber entscheiden, ob es Dir die Sache auch wirklich wert ist, Du einen Anwalt mit so einem Streitfall beauftragst ud im schlimmsten Fall dem verlorenen Geld noch gute Währung hinterherwirfst....
cu Bavarius
