Dann hat das ganze eher den Charakter einer Ferienwohnung und zweiter Wohnsitz kann in DE mit Zweitwohnungssteuer belegt sein. Gibt auch teilweise noch ein Zweckentfremdungsverbot, dass einem dauerhaften Leerstand entgegenwirken soll. Keine Ahnung ob es in CH ähnliche Regelungen gibt.
Ich meine, selbst wenn man dauerhaft in einem Haus wohnt, kann man ja über Schäden "hinwegsehen" und das einfach so belassen. Also ich würde sicher nichts machen, was nicht absolut notwendig wäre.
Eine Gebäudeversicherung wird für gewöhnlich nicht für Verschleiß aufkommen und die Leistung verweigern die für Schäden die nicht unverzüglich gemeldet wurden, bzw. wenn Du als Versicherungsnehmer nicht der Pflicht zur Schadensminimierung nachgekommen bist. Typische versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser (wetter-bedingte Wasserschäden sind nur bei Elementarschadensversicherung abgedeckt, mit oft i.d.R. hohem Aufpreis) und Anprall eines Luftfahrzeuges.
Wünschen kannst Du Dir viel. Am Ende brauchst Du halt eine Gebäudeversicherung die das mitmacht. Kann z.B. so aussehen, dass die wg. Gefahrenerhöhung die Prämie verdoppeln und dabei gleichzeitig nur noch gegen Feuer versichern.
Geräte
Sind (zumindest in DE), sofern nicht fest verbaut (wie z.B. Heizungsanlage) nicht durch Gebäudeversicherung abgedeckt.