So pauschal ist das falsch.
Ich schrieb ja
in der Standardausstattung
Und da ist das schon richtig.
Deine Konstellation (Arbeitsbereich) ist ja schon wieder was Spezielles.
Auch WhatsApp kann man Datenschutzkonform nutzen
Ja. Aber Dein Beispiel ist schon wieder etwas sehr Spezielles. Und die wenigsten WhatsApp-Nutzer machen das so, wie von Dir beschrieben.
Standardmäßig verstößt man mit WhatsApp gegen die DSGVO.
"LawDroid" z.B., dafür gibt es kein vergleichbares PC-Programm.
Man kann aber alle Gesetze auch auf der WebSite des Justizministeriums recherchieren.
Manchmal ist man also auch für "produktives Arbeiten" auf ein Android-Smartphone angewiesen.
Meinst Du wirklich, Anwälte oder Richter würden Ihre Gesetzesrecherchen auf Basis dieser App machen?
Wir bekommen von unserem AG demnächst, sobald die Lieferung da ist (gibt wohl immernoch Lieferengpässe) einen zum Tablet passenden USB-Hub, damit können wir auch externe Geräte anschließen (Maus, Tastatur und Monitor).
Aber das Ganze läuft dann immer noch auf Android-Basis?