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Grundschuldbriefe und Löschbewilligungen fehlen

Anonym60 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für eine älteren Person die Unterlagen für die Grundsteuererklärung zusammengesucht und alles beim Steuerberater abgegeben. Als ich einen aktuellen Auszug vom Grundbuch abgeholt habe ist mir aufgefallen, dass dort noch Grundschulden aufgeführt sind. Die sind aber alle schon beglichen worden (ca. 90000 DM nicht €).

Ein Kreditgeber war eine Bank und der andere Kreditgeber war eine GmbH des Arbeitgebers. Letzteres gibt es wohl nicht mehr.

So wie ich das verstanden habe, bekommt man sobald die Schulden beglichen sind den Grundschuldbrief und eine Löschbewilligung ausgestellt. Das hat die Person aber wohl nicht mehr.

Ich habe jetzt im Netz gelesen für die Leute die die Dokumente haben und ihre Immobilie nicht verkaufen wollen heften die Unterlagen einfach ab, aber für Leute die ihre Immobilie verkaufen wollen wird es zum Problem falls die Unterlagen fehlen. Da muss dann das Amtsgericht öffentlich den Verlust der Grundschuldbriefe bekannt geben. Meldet sich da niemand in einem gewissen Zeitraum, dann werden die Schulden für ungültig erklärt.

Die Person denkt daran ihre Immobilie zu verkaufen. Deswegen frage ich. Sollte man das über den Notar jetzt machen oder erst, wenn man die Immobilie (Reihenhaus) verkaufen will?

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Anonym60 luttyy „Jetzt kannst du dir den Ärger vorstellen, wenn das alles erst bei einem Verkauf abgewickelt werden soll...“
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Jetzt kannst du dir den Ärger vorstellen, wenn das alles erst bei einem Verkauf abgewickelt werden soll...

Ja, ich weiß.

Das mit dem Amtsgericht, dass den Verlust der Grundschuldbriefe bekannt gibt wird ohne Probleme ablaufen. Da bin ich mir sicher.

Aber angenommen es gibt die Bauakte in digitaler Form nicht, weil der Bau nicht so abgelaufen ist wie es korrekt hätte ablaufen sollen.

Bekannt ist, dass das jetzige Haus erst nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurde. Das ursprüngliche wurde zerstört. Ich male mir halt aus, dass das Haus damals gebaut worden ist ohne sich an die Gesetze zu halten. So nach mir die Sintflut. Dokumente wird es aber gegeben haben, weil sonst hätte man keine Grundschulden eintragen können. Keine Bank hätte damals Geld gegeben, wenn nicht alles vorhanden gewesen wäre.

Ich kann ja nicht mal anhand des Grundbuchs sehen, wann das Haus gebaut worden ist. Die erste Eintragung ist Aufgrund einer Auflassung 1975. Vorher gibt es da nichts. Und das da lange eine Baulücke war ist schwer vorstellbar.

Das muss die Person selber entscheiden. Es gibt ja die Fälle in denen Häuser mehrmals verkauft worden sind und irgendwann fällt auf, dass die Unterlagen fehlen, weil diese im Krieg zerstört worden sind und dann könnte es Abriss heißen. So etwas will ich nicht in Gang setzen.

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