"Falls der Auftraggeber nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt oder die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall keine Deckung erteilt, gilt zudem Folgendes: Entweder übernimmt der Auftragnehmer das Risiko der Prozessfinanzierung selbst oder er beauftragt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen dritten Prozesskostenfinanzierer gemäß den Regelungen des nachfolgenden Absatzes. Hierzu erteilt der Auftraggeber hiermit dem Auftragnehmer explizit und uneingeschränkt Vollmacht. Ferner gilt: Die im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des Auftraggebers anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Auftragnehmer oder von dem beauftragten Prozesskostenfinanzierer nur übernommen, soweit der Auftragnehmer oder der beauftragte Prozesskostenfinanzierer seine Zustimmung zur Klageerhebung erteilt hat und sofern der Auftraggeber nicht ohne Zustimmung, insbesondere durch Unterzeichnung eines Vergleichs, Kosten zur Entstehung bringt"
https://www.verbraucherhilfe24.de/agbs/abgasskandal/
Und das ist natürlich der Grund warum die dich da mit 10000€ ködern wollen, wenn man klagen muß (und das ist da normalerweise immer nötig) ist das Prozeßrisiko ausschließlich deine Sache und die bekommen natürlich auch Kohle von den vermittelten Anwälten!!!
Das ist ein Inkassodienstleister und was von denen allgemein zu halten ist...