Gruß
Off Topic 20.131 Themen, 223.346 Beiträge
Hallo lutty,
lol, rofl, lol.
http://www.rodorf.de/02_stpo/09_6.htm
Das hoerts sich wie fluessiges Honig an.
Die Einziehung des Kfz als Tatobjekt ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts", sagt Kai Wantzen vom Hanseatischen Oberlandesgericht. Besonders an dem Fall sei, dass am eingezogenen Motorrad technische Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht zugelassen waren. "Wäre die Fahrt mit einer unauffälligen Familienkutsche zurückgelegt worden, auf deren Benutzung die Familie des Fahrers dringend angewiesen ist, hätte das Gericht im Sinne der Verhältnismäßigkeit vermutlich anders entschieden", so Wantzen.
https://www.youtube.com/watch?v=QE_rWlay3Yo
Aber zum schluss ich kann mir es auch nicht vorstellen, WISO er den misst aufgebaut hat.
Saludos
Sascha