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Artikel 11 & 13 Urheberrechtsgesetz - sehr guter Kommentar

Olaf19 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Grad gelesen:

Quelle: www.n-tv.de

Olaf19 meint: Steh' ich voll dahinter.

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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fbe torsten40 „Kein urheberrecht geschütztes Material nehmen, oder erst dann, wenn man es sich leisten kann Wäre auch vorher gelöscht ...“
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Ich denke da wird sich wohl das Verfassungsgericht noch mit befassen;

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

fbe

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