Der Rundfunkbeitrag in der Form, wie er in Deutschland erhoben wird, ist rechtens/legal. Das wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt. Damit ist der Beitrag auch zwangsvollstreckbar. Einen entsprechenden Bericht gibt es hier bei Golem und auf vielen anderen Portalen im Internet: https://www.golem.de/news/gerichtshof-der-europaeischen-union-deutscher-rundfunkbeitrag-ist-legal-und-zwangsvollstreckbar-1812-138235.html
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Habe was interessantes erlebt.
Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher wurde an die Stadtkasse übergeben. Habe Termin gemacht, alles mit,
P konto Frührente wegen Krankheit usw. Der gute Mann hat sich alles angeschaut.
Nix zu holen Vollstreckung abgewiesen. Ging alles zurück an den Service.
Paar Tage später kommt Schreiben eines zweiten Inkassounternehmens von Creditreform Mainz.
Nochmal das selbe. Email mit freundlichen Hinweis das bereits der ganze Kram über Gerichtsvollzieher zurück an Absender geht u sie mögen da doch mal anrufen zwecks Klärung.
Er dauerte nicht lange u ich erhalte Schreiben von Creditreform Verfahren eingestellt. Laut Gerichtsvollzieher sollte erst mal Ruhe sein un alles soweit richtig gemacht.