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Photovoltaik sinnvoll nutzen, technisches Update?

RogerWorkman / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Vorhanden sind max 3x600W PV (ohne Akku) im Eigenverbrauch parallel an Netzversorgung. Bei bedecktem Himmel und Schlechtwetter hilft die Anlage die Kosten für Netzlieferung zu senken. Bei Sonne liefert die Anlage Überschuß und wird über Zweiwegezähler ohne EEG-Vergütung eingespeist. Selbst im Winter sind das trotz Eigenverbrauch bei Sonnenschein ca. 8 kW/Tag Überschuss. Das ist viel. Eine Abrechnung nach EEG ist kontraeffektiv, weil ich selbst für eigenerzeuten Strom  pro KW zahlen muss, hinzu das überflüssige Steuergeschiss. Bringt nix, als Eigenverbrauch.

Gibt es eine technische Lösung, das immer nur dann, wenn Überschuß entsteht, Verbraucher, wie zB. Ladegeräte, Fahrrad, E-Auto(noch nicht vorhanden), Waschmaschine, Trockner usw. nur dann in Betrieb gesetzt werden können? Dabei soll es egal sein, das die Geräte hinzu auch Strom aus dem Netz saugen. 

Sämtliche Akkulösungen schaffen es nicht pro Sonnentag ca. 8kW über mehrere Tage zu speichern.

Es geht um die Optimierung des Verbrauchs bei Sonnenschein. Uns ist es egal, wann die Waschmaschine läuft. jetzt machen mir das durch Sichtprüfung, Scheint die Sonne, lassen wir anstehende Geräte laufen. Somit nachts und bei Schlechtwetter nicht.

Gruß Roger

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RogerWorkman Borlander „Das verstehe ich nun irgendwie nicht ganz. Steuern zahlst Du nur wenn Du einen Gewinn erwirtschaftest. Hast Du Dir schon ...“
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Das verstehe ich nun irgendwie nicht ganz.
Steuern zahlst Du nur wenn Du einen Gewinn erwirtschaftest.

 Schau mal hier ist es genauer beschrieben, es sind 2,752 ct, den man für eigengenutzten Strom bezahlen muss.  https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/eigenverbrauch/eeg-umlage-pflichten.html

Textzitat daraus: "Klingt widersinnig, ist es auch, aber der Gesetzgeber sieht vor, dass man bei dem Verbrauch des eigenen Solarstroms aus der eigenen Photovoltaikanlage auch die EEG-Umlage bezahlen muss. Diese auch als Sonnensteuer bekanntgewordene Abgabe auf jede Kilowattstunde wurde im Zuge der EEG Novelle 2014 eingeführt. Sie sieht für den Verbrauch des eigenen Stroms aus Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einen reduzierten Umlage-Betrag von 40 % der regulären EEG-Umlage vor. 2017 sind dies 2,752 ct/kWh (EEG-Umlage 2017: 6,880 ct/kWh)."

Begründungen dafür hab ich nicht gefunden.

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