Es gilt die 10jährige Aufbewahrungsplicht für sämtliche buchhalterische Geschäftvorgänge.
Ja. Aber dieser Pflicht kommst Du nur nach, wenn Du originär elektronische Dokumente auch elektronisch archivierst. Ein Ausdruck einer E-Mail ist somit nicht nur unnötig sondern sogar untersagt. Medienbrüche sind zu vermeiden.
Und nochmal: Eine ausgedruckte Mail beweist gar nichts. Selbstverständlich kann man den Inhalt vor dem Druck manipulieren. Und natürlich kann man auch einen vorhandenen Papierausdruck später nochmal durch einen manipulierten Ausdruck ersetzen. Was sollte man damit also beweisen können?
Wenn Dein Finanzamt das von Dir explizit verlangt, musst Du Dich dem wohl oder übel fügen. Ich hoffe nur, Du hast diese Forderungen des Finanzamtes auch in schriftlicher (Papier-)Form archiviert denn den Grundsätzen einer korrekten Buchführung widerspricht das eklatant. Und daraus könnte Dir ein anderer Prüfer dann tatsächlich (zu Recht) einen Strick drehen!
Das ist jetzt aber alles völlig OT...
Was hat denn die Überprüfung des HTML-Codes der problematischen Mails ergeben?
Bei mir funktioniert übrigens Thunderbird auch in der aktuellen Version (60.3.2) ohne diese Probleme. An der Version alleine kann es also nicht liegen.