Du hast ja ein komisches Finanzamt
stimmt. Es gilt die 10jährige Aufbewahrungsplicht für sämtliche buchhalterische Geschäftvorgänge. Mit Datev oder digitalen Übertragung der Steueranmeldung hat das nicht zu tun. Belege werden da ehh nicht gebraucht. Ich hatte mal eine Prüfung, da wurde tatsächlich bemängelt, das die Rechnung gegenüber dem Auftrag zu klein war. Das riecht nach Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Obwol beide Belege da waren. So vermutet der Prüfer, das ich auch verkaufe, ohne Rechnungen zu schreiben. Der Unternehmer ist in der Beweispflicht. Da ich im bereich Kunst unterwegs bin, versteht das ein Prüfer ehh nicht, der denkt ja nur in Zahlen. Bespiel, ein Bild kann man für 100€ aber auch ein identisches für 10000,- verkaufen. Auch das versteht kein Prüfer.
Emails sind für Anbieter und Auftraggeber ein hervorragend einiges dingfest zu machen. Auch ein Preis.
Nun bekomme ich mails, die fürchterlich aussehen. Früher nicht. Da ich mehrere mail-add habe, schicke ich mir selbst mal mails, auch die sehen fürchterlich aus.
Hab heute einen Uraltrechner mit Thunderbird glab 49.... wieder mal in Betrieb, da sehen alle mails 1A aus.