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News: Internetanschluss und Tarife

Schnelle Leitung auf dem Land: Bauern legen selber Hand an!

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: Pixabay)

Nach wie vor sieht es mit der Breitband-Internet-Verfügbarkeit in ländlichen Gebieten Deutschlands mau aus. Für Wirtschaftsunternehmen, die sich in dörflichen Gegenden angesiedelt haben, stellt dies in einer zunehmend ver(-inter-)netzten, globalisierten Welt mehr und mehr ein Problem dar.

"Ja, die E-mails gehen alle 'raus, es fragt sich nur wann" – das sagt eigentlich alles.

Jetzt haben sich einige Landwirte aus dem münsterländischen Raum dazu entschlossen, einfach selbst Hand anzulegen, ihren Boden aufzubuddeln und Leitungen zu verlegen – noch dazu auf eigene Rechnung. So nach dem Motto: Wenn das Internet nicht zu uns kommt, müssen wir eben nachhelfen. Einzelheiten dazu im Artikel.

Quelle: www.n-tv.de

Olaf19 meint: Zwar bin ich alles andere als ein FDP-Anhänger, aber in diesem Punkt haben sie wirklich einmal recht: der Breitband-Internetausbau in ländlichen Gebieten in Deutschland ist ziemlich vorsintflutlich. Als Hamburger bin ich da ja ziemlich privilegiert, aber wenn ich die Schilderungen von Menschen höre, die weit draußen wohnen, merke ich erst, wie gut es mir mit meinen theoretisch bis zu 100 MBit geht.

Hut ab vor so viel Eigeninitiative wie bei den Münsterländer Landwirten!

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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RogerWorkman hatterchen1 „Das kenne ich nur anders. Erschließungskosten tragen die Anlieger und wenn es am Nimmerleistag ist.“
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Sorry nicht Erschließzungskosten, sonder erschließungsbeiträge.

Nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB) werden Erschließungsbeiträge erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung, Bau von Straßen, Parkplätzen, Grünanlagen, Lärmschutzwällen, usw.

Die Eigentümer tragen höchstens 90 % (Gemeindeanteil mind. 10 %lt, §§ 129 BauGB der Kosten für die endgültige Herstellung dieser Anlagen. Die Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt.

Die Gemeindesatzung legt den Verteilungsschlüssel fest. manche gemeinden haben einen eigenen Bauhof, der sehr viel günstiger, als beauftragte Firmen arbeitet. Allein die Besteuerung der Fremdfirmen ist ein erheblicher Kostenfaktor.

Manche Gemeinden verkaufen Grundstücke, natürlich mit Überschussertrag (Gewinn). durchaus kann es sein, das dann schon Erschließungsbeiträge eingerechnet sind., auch wenn noch keine Straße und Beleuchtung fertig ist.

Obwohl eine Straße fertiggestellt sein kann, werden von der Gemeinde noch Jahrzehnte später (Dein Nimmerleinstag) Erschließungskosten geltend gemacht. Die  Beitragspflicht entsteht z.B. längst fertig gestellte Straße, wenn die Gemeinde mittels eines B-Planes Außenbereich zu Innenbereich erklärt.

Bei einer selbst organistierten "buddelei" muss rechtlich sichergestellt sein, das das nicht zu einer Nachversteuerung von Eigenleistung führt, quasi Schwarzarbeit, weil dem Staat, auch Gemeiden Steuereinkünfte teilweise entgehen.

All das ist sehr kompliziert, vorallem, wenn gesetzlich Durchleitungsrechte auf Fremdgrunstücken durchgesetzt werden müssen. Deshalb werden Leitungen immer im öffentlichen Straßenraum verlegt. Notfalls wird 5x aufgebuddelt.

Der Luftraum besitzt für die Verbreitung von Funkwellen keinen besonderen Schutz. Lediglich Abstandswerte, Leistungswerte usw. müssen nach Vorschrift eingehalten werden. Frequenzvergabe ist auch geregelt.  Das macht es der Verbreitung einfach.  Auch eine Dachantennengenehmigung gibt es nicht. Nichtmal Blitzschutzvorschriften auf privatem Gelände.

Dennoch, Funkwellen reichen nur soweit, wenn kein Hindernis (Berg) im Weg ist. Topografische, bauliche und andere Hindernisse beeinflussen den Weg und damit die Qualität. Deshalb Dachantenne, womöglich mit Sichtverbindung zum Sendemast. In tälern werden auf den angrenzenden Gipfeln oft 2-3 Masten gestellt. Somit erreicht man eine fast lückenlose Versorgung.

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