Natürlich der Vermieter, sollte man meinen. Aber ich habe hier einen besonderen Fall, da ist die Sachlage nicht so ganz einfach...glaube ich...
Hallo Leute, meine Tochter ist in eine Mietwohnung gezogen mit SAT-Anschluss (Eine Schüssel über Multiswitch-Anlage an 8 Mietparteien). Die Signalstärke und -qualität sind bei einigen Sendern akzeptabel, bei anderen Sendern grottenschlecht (10%). Wir haben das dem Vermieter (Privatmann) gemeldet, aber der hat gesagt:
Die ganze SAT-Anlage sei eine reine Nettigkeit von Ihm, die hätte er damals mal als "Geschenk" für seine Mieter installiert und wir würden da in den Nebenkosten auch gar keine Nutzungs-Gebühren für zahlen. Die Anlage wäre also auf Kosten der Mieter zu reparieren.
Natürlich weiß ich, dass ein Vermieter lt. diverser Paragrafen einen funktionsfähigen TV Anschluß vorhalten muss. Aber wenn davon 1. nichts im Mietvertrag steht und wir 2. keinerlei Gebühren für die Nutzung dieser Anlage zahlen.....Ja, wie ist da die Rechtslage?
Kennt sich jemand aus?
Gruß Frank