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Fragen betreffs privatem Autoverkauf

A5iveMM / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

ich möchte meinen 15 Jahre alten Wagen verkaufen. Die Reparatur der Schäden ist laut Werkstatt nicht mehr rentabel (das Teuerste ist z.B. eine gerissene Zylinderkopfdichtung).
Vorweg, der Wagen ist noch angemeldet aber schon mit abgelaufenem TÜV.

Ich wollte ihn deshalb an einen "Visitenkarten"-händler vekaufen. Die werben ja immer mit "...auch Motorschäden, ohne TÜV und sofortiger Abmeldung, etc..."
Vielleicht nehmen die ihn noch für ein paar Euro.

Ich hätte einige Fragen zu dem Thema, da ich das erstemal privat verkaufe und es hier bestimmt ein paar erfahrene Verkäufer gibt.


Ich habe mir ein Kaufvertrag vom TÜV SÜD runtergeladen, bei dem ich alle Felder ausfüllen werde.
Dennoch würde ich gern wissen, was dem Käufer zusteht.

Welche Dokumente muß ich dem Käufer mitgeben/stehen ihm zu, wenn er das Auto selbst ummelden muss ?
Muß ich Ihm meine Zulassung mitgeben oder nur den Fahrzeugbrief ? (Würde ich ihn selber abmelden, würde die Zulassung ja von der Zul.stelle auch einbehalten werden)

Auf was muss ich achten, wenn der Käufer damit wirbt "sofortige Abmeldung" ?
Welche Dokumente/Nachweise muss ich erhalten, damit ich im Falle eines Unfalls nach dem Verkauf nicht haftbar gemacht werden kann ?

Das sind so die wichtigsten Sachen die mir durch den Kopf schießen. Wenn ich etwas wichtiges vergessen haben sollte, dann ergänzt es bitte.

Vielen Dank

Erik

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gelöscht_84526 A5iveMM „Fragen betreffs privatem Autoverkauf“
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Setz das Auto bei eBay-Kleinanzeigen rein. Lasse dich auf nichts ein. Melde das Auto ab.

Für 50 Euronen Schrottwert wirst du das immer los - wenn nötig, rufe den nächsten Schrotthändler in deiner Nähe an. Ansonsten melden sich bei dir nur irgendwelche Ausländer, die das Auto für den Export kaufen, da bekommst du aber manchmal noch weniger.

Ein angemeldetes Auto gibt man nicht ab!!! Bei der Abmeldung bekommst du natürlich deinen "entwerteten" KFZ-Brief wieder mit, daraus geht hervor, dass das Auto abgemeldet ist. Und genau diesen "entwerteten" KFZ-Brief gibst du dem Käufer mit, das reicht - eventuell noch einen Kaufvertrag, aber bei Verkauf an einen Schrotthändler brauchst du das auch nicht. Bei Neuanmeldung (falls der Käufer sowas überhaupt noch machen will) bekommt der Käufer dann einen neuen KFZ-Brief plus KFZ-Schein.

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