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gelöscht_137978 ullibaer „Gericht erkärt Adblocker für zulässig“
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Halte ich grundsätzlich für gut. Über die Art der Listenerstellung der von Eyeo bereitgestellten Liste kann man jedoch trefflich streiten.

Freuen tut mich dat auch, weil der Schrott und Propaganda Verlag Axel Springer dumm aus der Wäsche guckt. Auch für die anderen genannten Firmen hege ich wenig Sympathie.

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