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Achtung: Verwechslungsgefahr!

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das fällt wohl eher unter die Rubrik "Kurioses"!

...ist ja kaum ein Unterschied. Das meint auch das Gericht! Deshalb besteht große Verwechslungsgefahr.

Bescheuerter geht es wohl nicht....

Hier ein Bericht bei Heise.de: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Markenrechtsstreit-Apple-gewinnt-gegen-Birne-3698763.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Xdata mi~we „Tja, wenn s eine angebissene ! Birne wäre, dann könnte man das Urteil ja verstehen.“
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Aber klarLachend .. dann könnte noch eine minimale Art von Verwechslungsgefahr,
für die ganz Doofen, bestehen.

Aber so nur -
der Dunst des Schimmers einer Ahnung ..
Da bekommt selbst der guntmütigste und nachsichtigste Befürworter von Copyright
eine Klatsche
oder fällt in Ohnmacht ..

.. Die Gebrüder Grimm drehen sich im Grabe rum
-- aus Angst wegen des von Schnewittchen angebissenen giftigen Apfels
-- von Apple ausgegraben und rückwirkend verklagt zu werden.

Die Tatache so es  weit in der Vergangenheit  liegt,
wird von den Anwälten und Richtern schon gerichtet*.

* Der Logiker Rudolf  Carnap,

sagte mal sinngemäß etwa:

" Es ist  alles  als wahr zu betrachten. "
" Es sind nur genügend   drastische Anpassungen   Nötig! "

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