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Achtung: Verwechslungsgefahr!

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das fällt wohl eher unter die Rubrik "Kurioses"!

...ist ja kaum ein Unterschied. Das meint auch das Gericht! Deshalb besteht große Verwechslungsgefahr.

Bescheuerter geht es wohl nicht....

Hier ein Bericht bei Heise.de: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Markenrechtsstreit-Apple-gewinnt-gegen-Birne-3698763.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Xdata gelöscht_84526 „Achtung: Verwechslungsgefahr!“
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Das läßt sich China gefallen(?) ..Unschuldig .. treffender von den USA vorschreiben
welches Logo eine Chinesische Firma verwenden darf oder nicht ..

Das Wird nicht billig! ..
Speziell  für ein Tool einer anderen Firma das eine   hellgrüne Birne   als Logo hat und
in Deutschland  als kleines Programm für das konkurrenz Betriebssystem Windows von Microsoft
ladbar ist Reingefallen.

P.S.:

Bald darf die Null oder ein Kreis nicht mehr im Unterricht verwendet werden oder
VW sein Firmemlogo nicht mehr nutzen ..
.. nee das ist ja älter, aber gemau dies kann und sollte solchen Verklagern wie Apple
mal zum Verhängnis werden falls ein
noch mächtigerer  Konzern mal an ganz alte Patent oder Markenrechte herankommt .......

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