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DVB-T2 HD nur für öffentlich rechtliche?

schnaffke / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, brauche mal etwas Verständnishilfe. Also ab März wird DVB-T ja in den Ballungsräumen eingestellt, dann braucht man einen neuen Empfänger (in unserem Fall einen neuen Stick für das Notebook meiner Tochter an ihrem Studienort). Soweit klar.

In einem Heise Artikel

https://www.heise.de/ct/artikel/DVB-T2-HD-Antennenfernsehen-in-Full-HD-Qualitaet-3340238.html?view=zoom;zoom=2

las ich aber, dass das nur für die öffentlich rechtlichen gilt, die privaten Sender wollen die Ausstrahlung nur gegen Bares freigeben. Stimmt das so oder kann man mit einem neuen DVB-T2 HD Stick dann die privaten weiterhin in der SD Qualität empfangen? Oder senden die ab März terrestrisch nur noch in HD gegen Aufpreis? Sorry, wenn das eine blöde Frage ist, aber ich suche seit Stunden im Netz und hab noch nix weiter gefunden. Mit DVB-T kenn ich mich nicht so aus...

Gruß Schnaffke

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gelöscht_156253 schnaffke „DVB-T2 HD nur für öffentlich rechtliche?“
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Hallo Schnaffke,

die Öffentlich Rechtlichen Sender sind weiterhin kostenfrei in HD zu empfangen, die Privaten sind nach einer kostenfreien Übergangszeit ab 1.Juli 2017 nur noch gegen ein Entgelt von 69.- Euro im Jahr in HD zu empfangen, in SD strahlen sie gar nicht mehr aus. Dabei ist dann zu beachten, daß der DVB-T2-Empfänger das entsprechende Logo von freenet TV trägt.

MfG ede54

https://www.freenet.tv/

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