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giana0212 luttyy „Rauhe Zeiten für illegales Streaming..“
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Ein Nutzer eines Streaming-Angebots ist bis jetzt noch nie verfolgt worden, da man sich bisher einig ist, dass die teilweise Kopie des Streams im Speicher des Rechners eine rein technische Maßnahme ist und keine illegale Kopie im Sinne des Gesetzes darstellt. Gerade habe ich dazu wieder ein Video von Rechtsanwalt Solmecke gesehen, der diese Ansicht nochmal bekräftigt hat.

Youtube-Kanal WBS

Sollte das Gesetz also so bestehen bleiben, wird man als Nutzer auch weiterhin nicht belangt, da man nichts Illegales getan hat. Das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist dagegen natürlich illegal und damit strafbar.

Die Verwerter von Urheberrechten versuchen ab und an, einen anderen Eindruck zu erwecken, aber Gesetz ist Gesetz.

Ich finde, die Schweizer haben das besser gelöst, die haben gesagt, das ist nicht kontrollierbar und haben es legalisiert, also den Stream genauso wie den Download. Ein einfacher Satz im Gesetz und nicht so ein Abmahnwahn wie bei uns. Aber unsere Regierung ist zu doof für so einen Schritt.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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