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Bedenkliche Postmasche: Einwurfdatum bei Einwurfschreiben nicht erkennbar

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles
Modernes Einwurfeinschreiben der Post. Für den Empfänger lässt sich nicht feststellen, wann das Schreiben zugestellt wurde. (Foto: mn)

Bei juristischem Krempel müssen oft Termine peinlich exakt eingehalten werden. Das gilt auch für Fristsetzungen die eine Reaktion erfordern. Wie kann ein Betroffener aber feststellen ob beispielsweise eine in einem Einwurfeinschreiben gesetzte Frist korrekt ist?

Das auf einem Schreiben angegebene Verfassungsdatum hat keine Aussagekraft, weil daraus nicht hervorgeht, wann das Schreiben auch tatsächlich abgeschickt wurde.

Ein "Poststempel" ist gleichermaßen nichts aussagend, weil der lediglich den Zeitpunkt erfasst, an dem ein Brief von der Post bearbeitet wurde. Wann der Brief tatsächlich im Briefkasten des Betroffenen zugestellt wurde, weiß nur der "Postbote". Und das auch nur dann, wenn der Brief in einer entsprechenden Form wie beispielsweise einem Einwurfeinschreiben verfasst wurde. Hier kriegt der Versender des Schreibens bei der Briefaufgabe eine Sendungsnummer und der Briefzusteller vermerkt beim Einwurf wann er das gemacht hat.

Der Versender kann inzwischen im Idealfall auch online verfolgen, was der Status seines Einwurfschreibens ist, wann es eingeworfen wurde. Der Empfänger indessen findet in seinem Briefkasten irgendwann das Schreiben. Und wie kann er feststellen, wann es eingeworfen wurde?

Im anscheinend üblichen Blödfall überhaupt nicht mehr. Auf einem modernen Einwurfeinschreiben gibt es weder Poststempel (das wäre schon mal wenigstens mehr als garnichts) noch irgendein Zustellungsdatum. Anstelle der Briefmarke gibt es eine Frankierung per Datamatrix-Code. Solche "Briefmarken-Codes" sind zwar nicht von Menschen direkt entzifferbar, aber es gibt Methoden die helfen (siehe Faule Fristen in Briefen - richtiges Versanddatum entschlüsseln). In der Praxis klappt das aber nur bei solchen Datamatrix-Frankierungen, deren Entschlüsselung von der Post zugelassen ist. Und genau das sind leider nicht alle!

Anscheinend bei Einschreiben üblich ist inzwischen die sogenannte Premiumadresse, die von der Post als "Ihre digitale Adresspflege" vermarktet wird. Die Funktionsweise dieses Premiumdingsbums erklärt die Post in diesem PDF. Recht offensichtlich profitieren vor allem Unternehmen die ihre Adressdaten für zukünftige Aussendungen optimieren wollen. Sie kriegen dabei halt direkt vom Postboten ein Feedback, ob ein Schreiben zustellbar war. Der Datamatrixcode enthält bei Premiumadressen diverse digital verschlüsselte Informationen (siehe Seite 16 des PDF). Enthalten ist wohl auch das Einlieferungsdatum (also nicht das Zustellungsdatum).

Bislang ist mir keine Methode, kein Tool bekannt, wie sich der Datamatrixcode aus dem hier gezeigten Einschreiben sinnvoll auslesen lässt. So oder so: es ist schon eine arge Zumutung, dass Menschen überhaupt Briefe mit Terminen erhalten, deren ordnungsgemäße Fristeinhaltung gar nicht überprüfbar ist - zumindest nicht mit "menschlichen" Methoden.

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gelöscht_311356 mawe2 „Darauf hat der Empfänger aber i.d.R. überhaupt keinen Einfluss!“
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Das stimmt, selbstverständlich.

Da bleibt also die Beweislast beim Absender.  Beim billigen Einwurfeinschreiben kann der Beweis u.U. zu erbringen versucht werden durch eine Postnachforschung, wobei dann Aussage gegen Aussage des Zustellers steht.

Die Chancen für eine gerichtliche Anerkennung dürften dabei nicht allzu groß sein, zumal es sich bei den Zustellen um keine Beamte mehr handelt, diese häufig ausgewechselt werden (wie im Zustellbezik  meiner Anschrift), auch manchmal gerne lügen (wie in meinenFällen mit dreisten Behauptungen, mich nicht angetroffen zu haben -weil nicht geklingelt, 2016 bereits in vier Fällen, in denen man mir Benachrichtigungen in den Briefkasten warf, weil man einfach zu faul war, an meine Wohnungstür im 6. OG zu kommen) oder gleich mit der halben Zustellabteilung im Knast sitzen (wie anlässtlich  einer EC-und Kredit-Kartendiebstahlaktion aus Briefen in München...).

Jeder Absender, der rechtlich bindende Wirkungen seines Briefes erwartet, muss sich daher anderer Zustellvarianten bedienen.  Aber sogar bei PZU-Sendungen kann er, und sei es auch ein Gericht, damit scheitern, wenn  ein "outgesourcter" Zusteller unzuverlässig ist bzw. von einer Schwarzarbeitsunternehmung kommt, wie beim AG München auch schon erlebt.

Halbseidene Firmen im Personalverleih bedienen sich daher einer Zustellmethode für Kündigungen z.B. in der Probezeit von Niedriglöhnern durch Direktzustellung mit  mind. 2 Festangestellte.

Diese kann dann auch nächtlich geschehen durch Briefeinwurf . Falls der termingerichte Erhalt bestritten wird, hat man nicht einmal vor dem Arbeitsgericht eine Chance.

Es ist auch schon geschehen, dass der Arbeitnehmer erst bei Arbeitsantritt am nächsten Arbeitstag von seiner Kündigung bzw. Nichtfortsetzung nach der Probezeit erfährt. Dies ist z.B. gängige Praxis im sog. Wach- und Sicherheitsgewerbe bei Nichtfortstzung von Aufträgen an die Sklaventreiber und illegalen Personalverleiher, die sich auch stark in Behörden-Dunstkreisen mit korrupten Beschaffungsstellen tummeln und worin sich auch keine FKS zu kontrollieren getraut bzw. beim Versuch zurück gepfiffen wird.

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