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Mögliches Ad-Blocker-Gesetz

torsten40 / 91 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es möglich ist den beliebten Adblocker per Gesetz zu verbieten. Weiter heißt es auf Netzpolitik.org, dass mögliche Gefahren von Schadsoftware durch unseriöse Werbung im Gesetzesentwurf nicht beachtet wird.

Der ganze Text, inklusive die Vorabfassung per *.pdf lässt sich auf Netzpolitik lesen:

https://netzpolitik.org/2016/moegliches-ad-blocker-verbot-verbraucherperspektive-fuer-bundesregierung-nicht-so-wichtig/

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mawe2 Systemcrasher „Bsp: 1. Tittenbonus : widerspricht Art. 3 GG Niemand darf aufgrund ... seines Geschlechtes ... bevorzugt oder ...“
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"Tittenbonus": widerspricht Art. 3 GG

Mit welchem Gesetz wird der T. denn (grundgesetzwidrig) durchgesetzt?

1-€-Jobs (offiziell wieder abgeschafft): Art. 4 - Verbot der Sklaverei

Unfug!

Was hat ein 1-€-Job mit "Sklaverei" zu tun?

Rückzahlungen der Energieversorger werden grundsätzlich komplett angerechnet. Es dürfen aber lediglich die heizkostenrückzahlungen angerechnet werden.

Und in welchem Gesetz steht das drin, dass diese Rückzahlungen komplett angerechnet werden sollen?

Im SGB-II steht jedoch ganz klar drin, daß dies nicht für sozialversicherungsbeschäftigte Leistungsbezieher gilt.

Du behauptest aber, dass die Regierung grundgesetzwidrige Gesetze initiiert. Wenn die Regelung im SGB-II so lautet, wie Du das schreibst, ist sie sicher nicht grundgesetzwidrig! Dein beipsiel ist also untauglich, Deine Behauptung zu unterstützen!

Beides höchstpersönlich erlebt.

Das Erleben von gesetzeswidrigen Handlungen irgendwelcher Personen bedeutet nicht, dass die Gesetze selbst grundgesetzwidrig sind!

Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund!

Aber das ist leider alles völlig OT...

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