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Mögliches Ad-Blocker-Gesetz

torsten40 / 91 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es möglich ist den beliebten Adblocker per Gesetz zu verbieten. Weiter heißt es auf Netzpolitik.org, dass mögliche Gefahren von Schadsoftware durch unseriöse Werbung im Gesetzesentwurf nicht beachtet wird.

Der ganze Text, inklusive die Vorabfassung per *.pdf lässt sich auf Netzpolitik lesen:

https://netzpolitik.org/2016/moegliches-ad-blocker-verbot-verbraucherperspektive-fuer-bundesregierung-nicht-so-wichtig/

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Systemcrasher gelöscht_323936 „Da möchte ich aber konkrete Beispiele von Dir dazu. Solch Geschwätz bringt niemanden weiter und ist niemals hilfreich. ...“
Optionen
Da möchte ich aber konkrete Beispiele von Dir dazu. Solch Geschwätz bringt niemanden weiter und ist niemals hilfreich.

Bsp:

1.

"Tittenbonus": widerspricht Art. 3 GG (Niemand darf aufgrund ... seines Geschlechtes ... bevorzugt oder benachteiligt werden)

2. 

1-€-Jobs (offiziell wieder abgeschafft): Art. 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.)

3.

Menschenwürde: Jobcenter greifen nicht selten zu illegalen Maßnahmen, um (häufig ungerechtfertigte) Forderungen einzufordern.

Bsp.1: Rückzahlungen der Energieversorger werden grundsätzlich komplett angerechnet. Es dürfen aber lediglich die heizkostenrückzahlungen angerechnet werden. Stromkosten sind Privatvergnügen des Leistungsbeziehers.

Bsp.2: Die Arge mischt sich grundsätzlich in Urlaubsansprüche ein und verbietet längere Abwesenheiten, ebenso werden Terminverschiebungen wegen urlaub nicht akzeptiert. Im SGB-II steht jedoch ganz klar drin, daß dies nicht für sozialversicherungsbeschäftigte Leistungsbezieher gilt.

Beides höchstpersönlich erlebt.

Ich könnte noch mehr beispiele anbringen, aber jeder mit ein klein bischen Verstand findet genügend Beispiele selber.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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... gelöscht_137978