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News: Nachhaltigkeit

Ab Sonntag: Einzelhandel muss Elektro-Altgeräte zurücknehmen

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Keine Ahnung, wie viele Elektro-Händler morgen, am Sonntag, geöffnet haben, aber wie auch immer: ab 24. Juli 2016 sind alle Händler ab 400 m² Fläche – bei Ladengeschäften ist das die Verkaufsfläche, bei Versandhändlern die Lager- und Versandfläche – dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht.

Einschränkung bei Großgeräten: Hier muss das Altgerät nur dann zurückgenommen werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird, das den gleichen Zweck erfüllt. Bei Kleingeräten – längste Seite max. 25 cm – spielt das keine Rolle, insbesondere darf der Händler den Kunden nicht an Recyclinghöfe verweisen.

Quelle: www.heise.de

Olaf19 meint: Das sehe ich etwas zwiegespalten. Recycling ist eine nützliche und notwendige Sache, zumal im Zeitalter geplanter Obsoleszenz und kürzerer Produktzyklen. Recyclinghöfe liegen oft in ungünstig zu erreichenden Randlagen. Da erscheint die Idee naheliegend, große Verbrauchermärkte mit in die Pflicht zu nehmen.

Trotzdem kann ich den Einzelhandel verstehen, wenn er diese Regelung unfair findet. Beim Händler um die Ecke fachliche Beratung schnorren, um dann doch alle Geräte online zu kaufen, aber dann, wenn die nicht mehr taugen, plötzlich wieder beim Händler um die Ecke abgeben – das kann es nicht sein. Wer macht sich denn die Mühe, ein Gerät, das er einfach nur loswerden will, mit der Post an einen Onlinehändler zu schicken...!

Die Regelung, dass ein Fachhändler nur dann z.B. eine Waschmaschine zurücknehmen muss, wenn dort eine neue gekauft wird, halte ich für deutlich gerechter. Wer die im Versand bestellt hat, muss dann eben den Recyclinghof bemühen. Ich fände es dem Einzelhandel gegenüber fairer, wenn diese Regel auch für Kleingeräte gelten würde.

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Nur mal so zum Nachdenken, aus der Sicht eines (ehemaligen) Händlers:

Als Händler, der selbst importiert (im Prinzip also jeder Online-Händler) zahlt man in die EAR-Stiftung ein. Man macht jeden Monat eine Mengenmeldung der verkauften Geräte, die man erstmalig in der EU in Verkehr bringt. Dafür zahlt man dann die in einer Gebürenordnung festgelegten Beiträge.

Dem Händler jetzt auch noch die kaputten Geräte aufs Auge zu drücken, die er nebenbei bemerkt  nicht einfach so verschwinden lassen kann, heißt, ihn doppelt und dreifach zur Kasse zu bitten.

Man löhnt für den Müll, der das Gerät eines Tages ist, bei EAR. Man stellt Lagerfläche und Zeit bereit, um den aktuellen Müll anzunehmen. Und man bezalt nochmal für die Entsorgung, denn die ist nur für Privatleute kostenlos.

Wieder mal eine großartige Leistung unserer Bürokraten...

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