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News: Nachhaltigkeit

Ab Sonntag: Einzelhandel muss Elektro-Altgeräte zurücknehmen

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Keine Ahnung, wie viele Elektro-Händler morgen, am Sonntag, geöffnet haben, aber wie auch immer: ab 24. Juli 2016 sind alle Händler ab 400 m² Fläche – bei Ladengeschäften ist das die Verkaufsfläche, bei Versandhändlern die Lager- und Versandfläche – dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht.

Einschränkung bei Großgeräten: Hier muss das Altgerät nur dann zurückgenommen werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird, das den gleichen Zweck erfüllt. Bei Kleingeräten – längste Seite max. 25 cm – spielt das keine Rolle, insbesondere darf der Händler den Kunden nicht an Recyclinghöfe verweisen.

Quelle: www.heise.de

Olaf19 meint: Das sehe ich etwas zwiegespalten. Recycling ist eine nützliche und notwendige Sache, zumal im Zeitalter geplanter Obsoleszenz und kürzerer Produktzyklen. Recyclinghöfe liegen oft in ungünstig zu erreichenden Randlagen. Da erscheint die Idee naheliegend, große Verbrauchermärkte mit in die Pflicht zu nehmen.

Trotzdem kann ich den Einzelhandel verstehen, wenn er diese Regelung unfair findet. Beim Händler um die Ecke fachliche Beratung schnorren, um dann doch alle Geräte online zu kaufen, aber dann, wenn die nicht mehr taugen, plötzlich wieder beim Händler um die Ecke abgeben – das kann es nicht sein. Wer macht sich denn die Mühe, ein Gerät, das er einfach nur loswerden will, mit der Post an einen Onlinehändler zu schicken...!

Die Regelung, dass ein Fachhändler nur dann z.B. eine Waschmaschine zurücknehmen muss, wenn dort eine neue gekauft wird, halte ich für deutlich gerechter. Wer die im Versand bestellt hat, muss dann eben den Recyclinghof bemühen. Ich fände es dem Einzelhandel gegenüber fairer, wenn diese Regel auch für Kleingeräte gelten würde.

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Olaf19 mawe2 „Über die Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang lässt sich natürlich vortrefflich streiten. Aber dass Händler X für die ...“
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Aber dass Händler X für die Entsorgung eines Gerätes zuständig sein soll, dass der Kunde bei Händler Y (z.B. online) gekauft hat, ist ganz sicher nicht gerechter als die Entsorgung gleich kommunal zu regeln.

Naja, ich kann doch auch Pfandflaschen bei Rewe abgeben, wenn ich die bei Edeka gekauft habe. Es wäre doch blöd, wenn ich gerade vor einem Rewe-Laden stehe und deswegen extra umständlich zu einem Edeka fahren muss (und der nimmt dann am liebsten nur Edeka-Flaschen zurück, die in seinem Laden gekauft wurden...).

Beim Pfand denke ich, dass das unproblematisch ist, weil es sich auf lange Sicht ausgleicht. Dafür gebe ich ein andermal eben eine bei Rewe gekaufte Flasche bei Penny ab, und ein Penny-Käufer eine Flasche bei Edeka. Da wird also nicht ein Händler einseitig benachteiligt.

Bei Elektrogeräten sieht das ganz anders aus, weil die im Gegensatz zu Getränkeflaschen viel im Versandhandel bestellt werden. Und da finde ich es in der Tat problematisch, wenn die Altgeräte dann plötzlich beim Händler um die Ecke landen sollen, weil das vielleicht bequemer ist, als diese umständlich zu versenden.

Eigentlich sollte es für Kleingeräte doch längst die Elektrotonne geben. Hat die schon mal irgendjemand in Deutschland gesehen?

Eigentlich ja, aber – nein. Also ich jedenfalls nicht.

CU
Olaf

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