Danke, dass Du mich mit der Antwort auf einen Fehler hingewiesen hast.
"..nie Garantie" ist nicht richtig. Die Garantiezeit ist kürzer als für andere Teile des Geräts und umfasst bei Austasuch wahrscheinlich die gesetzliche Frist für die Gewährleistung.
"Auf die gemäß Kostenvoranschlag durchgeführte Reparatur besteht ein Garantieanspruch von 24 Monaten, mit Ausnahme von Akkus welche einer eingeschränkten Garantie von 6 Monaten unterliegen."
Hier noch etwas zu den oft gehörten Bemerkungen zur Ablehnung des Garantieanspruchs wegen "äußerem Schaden".
In meinem Fall stand das so auf der Antwort:
Bemerkungen Das Gehäuse Ihres Gerätes weist Schäden auf, die auf unsachgemäße Behandlung des Gerätes zurückzuführen sind. Eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie ist daher nicht möglich.
An Ihrem Gerät sind Anschlüsse durch äußere mechanische Einwirkung (falsche Steckrichtung, falscher Stecker, Gewalteinwirkung, o.ä.) beschädigt worden. Derartige Schäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie ist daher nicht möglich.
Den letzten Satz fand ich unberechtigt, denn wenn bei tragbaren Geräten häufig Stecker gewechselt werden...
Der Satz hat im hier vorliegenden aber nichts zu dem vorliegenden Schaden ausgesagt. Das scheint einfach ein immer verwendeter Textbaustein zu sein.
Billigkauf ist oft ein Risiko, aber wird eben oft trotzdem gemacht.
Anne