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News: Störerhaftung

Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!

Markus Selinger / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Das neue Gesetz zur Störerhaftung sollte so ein richtig guter Wurf sein. Jeder – private Nutzer oder auch Geschäfte - sollte sein WLAN freigeben können und wird bei eventuellen einer Gesetzesübertretung durch einen fremden Benutzer nicht bestraft. So stand es kurzgesagt im Gesetzesentwurf der die Runde machte.

Achtung Falle: Neues Gesetz zur Störerhaftung schützt private Anwender die ihren Internetzugang freigeben nur unzureichend (Foto: pixabay).

Viele Medien haben darüber berichtet und sogar Rechtsanwälte hatten den Entwurf für gut befunden. Doch nun ist (fast) alles anders: das Gesetz wurde kurz vor der Verabschiedung in einem Halbsatz noch schnell geändert. Diese kleine Änderung hat nun fatale Folgen: während Geschäftsleute von Cafés oder anderen Läden risikolos ihr WLAN freigeben können, sollten private Nutzer das besser lassen. Denn der fehlende Halbsatz im Gesetz nimmt nun die privaten WLANs von der Störerhaftung nicht mehr explizit aus. Ergo: jeder Nutzer kann somit weiterhin für Vergehen die ein Besucher über seinen Internet-Zugang vornimmt eventuell haftbar gemacht werden.

Dank unseres Nutzer/s/in „giana0212“ haben wir auch ein Quelle die das neue Gesetz gut erklärt: sie/er hat uns im Forum einen Youtube-Videobeitrag des Rechtsanwalt Solmecke gepostet. Er erklärt in sehr klaren Worten, wie es um das neue Gesetz der Störerhaftung nun steht.

https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM
Markus Selinger meint:

Ich meine: wieder ein Tropfen mehr in Sachen Wählerverdruss. Nach vielen Jahren hat sich in dem Bereich endlich mal etwas bewegt und dann wird das Gesetz vor der Ziellinie noch abgeschossen. So wie es nun verabschiedet wurde ist es für private Nutzer nicht das Papier wert auf dem es steht. Wie der Anwalt im Video erklärt wird das die Abmahnanwälte nicht davon abhalten ihre Kostennoten zu verschicken. Mein WLAN ist schon wieder dicht. Die Kanzlerin nannte das mal Thema Internet in Deutschland mal „Neuland“ und jeder dachte sie habe sich nur versprochen oder kenne sich nicht aus. Ich denke inzwischen die Wortwahl war absolut korrekt.

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VC1541 giana0212 „Die Aussage ist natürlich Blödsinn. Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast. Genau dieser ...“
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Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast.

Ich beziehe mich auch auf die tatsächliche Gesetzteslage. Dass man es hätte besser machen können, steht außer Frage.

Wenn man die aktuelle Gesetzeslage betrachtet, hast du zumindest die Begehung des Vergehens ermöglich. Entweder fahrlässig oder wissentlich.

Nach aktuellem Recht müssen unsere WLANs dicht bleiben!

Auch die Abmahnmöglichkeit gegen Privatpersonen wurde auf Betreiben der Rechteinhaber erst eingeführt. Das gab es so vorher auch nicht. Der Abmahnärger selber ist völlig unnötig und überzogen, gibt es in anderen Ländern in dieser Form auch nicht.

Wie es in anderen Ländern aussieht habe ich nicht in Erfahrung gebracht. Du kannst aber auch die Gerichtsbarkeiten nicht direkt gleichsetzen.

Mal ehrlich: Wer wird denn mehrheitlich abgemanht? Wenn man von betrügerischen Anwälten oder Schlampereien absieht doch eigentlich nur die, die auch tatsächlich etwas verbotenes gemacht haben.

Ich weiß nicht einmal, ob es so etwas wie Abmahnungen überhaupt in anderen ländern gibt. Grundsätzlich sind sie jedoch im Handelrecht eine gute Sache, da man Wettbewerber, die sich nicht um Recht und Gesetz scheren in die Haftung nehmen kann, ohne gleich den Klageweg bestreiten zu müssen.

Wenn ich nochmal drüber nachdenke, die meisten unserer gewählten Politiker sind Anwälte, oder irre ich mich?

Da müsste man zwischen Abgeordneten und Ministern unterscheiden. Der einzige Minister, der mir einfällt, ist hier Otto-Schilly. Abgeordnete außer Hans-Christian-Ströbele sind IMHO mehrheitlich Lehrer.

Wenn ihr sie gewählt haben solltet, seid ihr selbst schuld. Ich habe es nicht. Aber das wird jetzt off-topic.

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