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News: Störerhaftung

Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!

Markus Selinger / 32 Antworten / Baumansicht Nickles

Das neue Gesetz zur Störerhaftung sollte so ein richtig guter Wurf sein. Jeder – private Nutzer oder auch Geschäfte - sollte sein WLAN freigeben können und wird bei eventuellen einer Gesetzesübertretung durch einen fremden Benutzer nicht bestraft. So stand es kurzgesagt im Gesetzesentwurf der die Runde machte.

Achtung Falle: Neues Gesetz zur Störerhaftung schützt private Anwender die ihren Internetzugang freigeben nur unzureichend (Foto: pixabay).

Viele Medien haben darüber berichtet und sogar Rechtsanwälte hatten den Entwurf für gut befunden. Doch nun ist (fast) alles anders: das Gesetz wurde kurz vor der Verabschiedung in einem Halbsatz noch schnell geändert. Diese kleine Änderung hat nun fatale Folgen: während Geschäftsleute von Cafés oder anderen Läden risikolos ihr WLAN freigeben können, sollten private Nutzer das besser lassen. Denn der fehlende Halbsatz im Gesetz nimmt nun die privaten WLANs von der Störerhaftung nicht mehr explizit aus. Ergo: jeder Nutzer kann somit weiterhin für Vergehen die ein Besucher über seinen Internet-Zugang vornimmt eventuell haftbar gemacht werden.

Dank unseres Nutzer/s/in „giana0212“ haben wir auch ein Quelle die das neue Gesetz gut erklärt: sie/er hat uns im Forum einen Youtube-Videobeitrag des Rechtsanwalt Solmecke gepostet. Er erklärt in sehr klaren Worten, wie es um das neue Gesetz der Störerhaftung nun steht.

https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM
Markus Selinger meint:

Ich meine: wieder ein Tropfen mehr in Sachen Wählerverdruss. Nach vielen Jahren hat sich in dem Bereich endlich mal etwas bewegt und dann wird das Gesetz vor der Ziellinie noch abgeschossen. So wie es nun verabschiedet wurde ist es für private Nutzer nicht das Papier wert auf dem es steht. Wie der Anwalt im Video erklärt wird das die Abmahnanwälte nicht davon abhalten ihre Kostennoten zu verschicken. Mein WLAN ist schon wieder dicht. Die Kanzlerin nannte das mal Thema Internet in Deutschland mal „Neuland“ und jeder dachte sie habe sich nur versprochen oder kenne sich nicht aus. Ich denke inzwischen die Wortwahl war absolut korrekt.

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Anonym60 Markus Selinger „Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!“
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Also ich selber habe nur eine 500MB Flatrate. Dann wird gedrosselt. Monatlich kostet mich dies 6,99 Euro (Prepaid). Das reicht mir auch. In 100 Meter habe ich ein Freifunk Netzwerk. Dort lade ich mir mit meinem Smartphone per Wlan Updates und Navikarten herunter.

Ich habe hier noch eine externe Wlan Karte von Alfa die ich mir vor Jahren gekauft habe wo die maximale Leistung 1 Watt betragen soll. Mal sehen, ob ich damit das Freifunk Netzwerk erreichen kann. Alternativ gab es mal vom selben Hersteller noch eine externe Karte mit 5 Watt.

Ständig wird der Datenverkehr zunehmen. Nächstes Jahr wird das Privatfernsehen kostenpflichtig für die Leute die keine Satschüssel haben. Gut die Leute die es sich leisten können zahlen diese 60 Euro (?) jedes Jahr oder schauen per IP TV.

In anderen Ländern scheint dies kein Problem zu sein mit den Wlans. Bei uns wird einfach versucht so viel Gewinn zu pressen wie es nur möglich ist. Am besten ist noch, dass der Staat es macht und ein Unternehmen aus der Wirtschaft übernimmt und erntet nur noch die Kohle.

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VC1541 Markus Selinger „Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!“
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Ich frage mich, warum viele Menschen in diesem Punk unbedingt so altruistisch sein wollen, wohingegen sie in anderen Punkten auf ihrem Besitzrecht beharren.

Beispiel, das ich kürzlich brachte: Warum reicht es nicht, pro (kleiner) Straße/Häuserzeile einen Rasenmäher zu besitzen? Anscheinend braucht jeder unbedingt seinen eigenen, auch wenn der die meiste Zeit in der Garage steht.

Es wurde damit (gut) begründet, dass sich um Gemeinschaftseigentum keiner kümmert (repariert, schleift, saubermacht, Benzin auffüllt).

Warum sollte das bei WLAN nun ausgerechnet anders sein? Ich bezahle für etwas (in dem Fall Bandbreite). Warum also sollte ich das ausgerechnet mit wildfremden Menschen teilen wollen?

Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen dem Rasenmäherbeispiel und MEINEM WLAN erklären? Ich kapier ernsthaft nicht, warum hier zwei Gegensätze (Privatbesitz/Gemeingut) aufeinanderprallen?

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mawe2 VC1541 „Ich frage mich, warum viele Menschen in diesem Punk unbedingt so altruistisch sein wollen, wohingegen sie in anderen ...“
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Mir erschließt sich der Sinn offener WLANs auch aus einem anderen Grunde nicht: Freie (offene) WLANs bieten jede Menge Sicherheitsrisiken für den Betreiber und für den Nutzer.

Beide können bei ernsthafter Betrachtung kein Interesse an der Bereitstellung oder Nutzung freier WLANs haben.

Aber offensichtlich interessieren sich nur noch ganz wenige Nutzer für die Sicherheit ihrer Daten bzw. ihrer Systeme...

Gruß, mawe2

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VC1541 mawe2 „Mir erschließt sich der Sinn offener WLANs auch aus einem anderen Grunde nicht: Freie offene WLANs bieten jede Menge ...“
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Genau, wobei ohnehin fraglich ist, welche Anforderungen der Provider (also ich) dann erfüllen müsste, um sich datenschutzkonform zu verhalten.

Dürfte ich z.B. noch in meiner FritzBox nachsehen, wer sich an und abgemeldet hat oder wäre das schon ein Datenschutzverstoß?

Oder müsste ich dann vor meinem Haus ein Schild anbringen, das auf diesen Umstand hinweist?

Ne, ne, ich finde das Gesetz schon in Ordnung so.

Fremde WLANs nutze ich aus Sicherheitsgründen ohnehin nicht (ich muss nicht immer online sein).

Offene WLANs von Privatleuten bieten einfach zu viele rechtliche Fallstricke. Oder würde jemand ernsthaft einen Rechtsanwalt konsultieren, um sich sich über seine Rechte und Pflichten belehren zu lassen, bevor er sein WLAN freigibt? Wohl kaum.

Mein WLAN bleibt zu!

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Olaf19 VC1541 „Ich frage mich, warum viele Menschen in diesem Punk unbedingt so altruistisch sein wollen, wohingegen sie in anderen ...“
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Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen dem Rasenmäherbeispiel und MEINEM WLAN erklären? Ich kapier ernsthaft nicht, warum hier zwei Gegensätze (Privatbesitz/Gemeingut) aufeinanderprallen?

Nun, nach meinen Informationen war es so gedacht, dass du eben nichts von deiner Bandbreite an andere verschenken sollst, sondern dass diese von deinem Provider für die fremden Nutzer "dazugegeben" wird – wie auch immer es technisch möglich sein soll, das auseinanderzuhalten.

Der Pflege- und Betankungsaufwand so wie beim Rasenmäher entfällt; dein WLAN bekommt keine hässlichen Gebrauchsspuren, weil andere unordentliche Mitmenschen es nutzen; umgekehrt musst auch du dich nicht – so wie beim Rasenmäher – mit anderen abstimmen, ob du dein WLAN aktuell gerade nutzen darfst.

Vereinfacht gesagt: es war so gedacht, dass du die Mitbenutzung durch andere gar nicht bemerkst.

Allerdings sind die Überlegungen von mawe2, Stichwort Sicherheit der eigenen Daten, schon gravierend: Stelle ich wirklich nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung, oder kommen meine "WLAN-Trittbrettfahrer" nicht doch irgendwie an meine Daten heran?

Ich bin da auch eher skeptisch, jedoch: wer sein WLAN anderen zum Surfen zur Verfügung stellen möchte, den soll der Gesetzgeber nicht daran hindern. Insofern finde ich den von Markus Selinger geschilderten Sachverhalt überaus ärgerlich.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Nun, nach meinen Informationen war es so gedacht, dass du eben nichts von deiner Bandbreite an andere verschenken sollst, ...“
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Stelle ich wirklich nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung, oder kommen meine "WLAN-Trittbrettfahrer" nicht doch irgendwie an meine Daten heran?

Ich meinte es eher umgekehrt: Kommen die, deren offenes WLAN ich nutze, nicht auch an meine Daten heran?

Je mehr offene WLANs es gibt, desto weniger kann man noch unterscheiden, ob eines davon koscher ist und wenn ja, welches. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen WLAN-Angriffs zu werden, steigt auf alle Fälle an.

wer sein WLAN anderen zum Surfen zur Verfügung stellen möchte, den soll der Gesetzgeber nicht daran hindern

Da kann man natürlich nur zustimmen.

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Ich meinte es eher umgekehrt: Kommen die, deren offenes WLAN ich nutze, nicht auch an meine Daten heran? Je mehr offene ...“
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Kommen die, deren offenes WLAN ich nutze, nicht auch an meine Daten heran?

Stimmt. Datenverkehr ist keine Einbahnstraße :-)

Je mehr offene WLANs es gibt, desto weniger kann man noch unterscheiden, ob eines davon koscher ist und wenn ja, welches.

Absolut. Ich werde wohl auch in Zukunft keine WLANs der Marke "kuschel0517" nutzen, zumal es, speziell in der Großstadt, so viele öffentliche Hotspots z.B. von Drogeriemärkten, Bäckereien oder Restaurants gibt.

Was mich richtig zornig macht, ist: da bringt unser Gesetzgeber eine Neuregelung auf den Weg, die endlich einmal dazu geeignet ist, dem längst überregulierten Internet ein "geiles Stück Freiheit" zurückzugeben – WLAN-Sharing für alle, ohne dass man mit einem Bein im Knast steht.

Und um zwei vor Zwölf wird dann der alles entscheidende Halbsatz so geändert, dass die WLAN-Freigabe doch wieder zu einer juristischen Zitterpartie wird. Manchmal kann man verzweifeln an diesem Staatsapparat.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Stimmt. Datenverkehr ist keine Einbahnstraße :- Absolut. Ich werde wohl auch in Zukunft keine WLANs der Marke kuschel0517 ...“
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Ich werde wohl auch in Zukunft keine WLANs der Marke "kuschel0517" nutzen, zumal es, speziell in der Großstadt, so viele öffentliche Hotspots z.B. von Drogeriemärkten, Bäckereien oder Restaurants gibt.

Das Problem besteht darin, dass Du allein an dem Namen kaum erkennen kannst, ob das WLAN einer Privatperson oder einer (seriösen??) Firma gehört.

Auch wenn die SSID z.B. "BaeckereiMeyer" heißt, muss das noch lange nicht heißen, dass Du Dich tatsächlich in das (seriöse) WLAN Deines Lieblingsbäckers einloggst. Es könnte auch einfach ein Gangster aus der Nachbarschaft dieses WLAN unter diesem Namen betreiben.

Und um zwei vor Zwölf wird dann der alles entscheidende Halbsatz so geändert, dass die WLAN-Freigabe doch wieder zu einer juristischen Zitterpartie wird.

Ja, das ist der eigentliche Skandal an der Sache. Aber da dieses Problem wieder nur ganz wenige Personen interessiert und noch weniger verstehen, was da gerade abgeht, dürfte es die allgemeine Politikerverdrossenheit nur wenig verstärken.

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Das Problem besteht darin, dass Du allein an dem Namen kaum erkennen kannst, ob das WLAN einer Privatperson oder einer ...“
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Auch wenn die SSID z.B. "BaeckereiMeyer" heißt, muss das noch lange nicht heißen, dass Du Dich tatsächlich in das (seriöse) WLAN Deines Lieblingsbäckers einloggst.

Es kommt darauf an. Wenn es eine zweite SSID gibt z.B. mit Baecker_Meyer, dann könnte man dort nachfragen, welches denn nun das "offizielle" und richtige WLAN ist. Gibt es nur eins, so kann man sich dort in der Tat auf die Nase legen.

Selbst wenn man das Bäckerei-WLAN nur mittels eines Passworts erreicht – dieses könnte der "Gangster aus der Nachbarschaft" sich auch geben lassen und sein eigenes WLAN damit versehen. So richtig sicher ist man also nur, wenn man den genauen Namen kennt, und selbst der ließe sich faken...

Aber da dieses Problem wieder nur ganz wenige Personen interessiert und noch weniger verstehen, was da gerade abgeht, dürfte es die allgemeine Politikerverdrossenheit nur wenig verstärken.

Da hast du wohl leider recht. Anscheinend ist diese ganze Thematik noch für sehr viel mehr Menschen Neuland (TM), als uns lieb sein kann.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Es kommt darauf an. Wenn es eine zweite SSID gibt z.B. mit Baecker_Meyer, dann könnte man dort nachfragen, welches denn ...“
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So richtig sicher ist man also nur, wenn man den genauen Namen kennt, und selbst der ließe sich faken...

Sicher bist Du nur in Verbindung mit einem zertifikatsbasiertem Identifikationsnachweis des APs…

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giana0212 Olaf19 „Es kommt darauf an. Wenn es eine zweite SSID gibt z.B. mit Baecker_Meyer, dann könnte man dort nachfragen, welches denn ...“
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Was ist schon sicher.

Ich öffne einen HotSpot, benenne ihn nach der Lokalität in der Nähe (also mit dem gleichen Namen), verwende aber illegaler Weise einen stärkeren Sender, der den anderen überlagert. Jetzt loggt sich da jeder ein, hast Du zB ein mobiles Apfel-Gerät und bist da immer am Surfen, würde sich das Gerät automatisch ohne eine Aktion Deinerseits automatisch verbinden. Sicher bist Du nur, wenn Du immer einen VPN nutzt, weil die Verbindung immer verschlüsselt erfolgt und nicht eingesehen werden kann.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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VC1541 mawe2 „Ich meinte es eher umgekehrt: Kommen die, deren offenes WLAN ich nutze, nicht auch an meine Daten heran? Je mehr offene ...“
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Ich meinte es eher umgekehrt: Kommen die, deren offenes WLAN ich nutze, nicht auch an meine Daten heran?

An die Daten, die über die Leitung fließen auf jeden Fall. Wobei hier ein Datenschutzverstoß im Sinne des Datenschutzgesetztes vorläge.

Wenn du auf deinem WLAN Endgerät keine Dienste (Server) laufen hast, kann zumindest hier nichts passieren. Wo nix läuft ist nix nutzbar.

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VC1541 Olaf19 „Nun, nach meinen Informationen war es so gedacht, dass du eben nichts von deiner Bandbreite an andere verschenken sollst, ...“
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Nun, nach meinen Informationen war es so gedacht, dass du eben nichts von deiner Bandbreite an andere verschenken sollst, sondern dass diese von deinem Provider für die fremden Nutzer "dazugegeben" wird – wie auch immer es technisch möglich sein soll, das auseinanderzuhalten.

Das hieße also, mein Provider (Telekom) würde meine 6Mbit Leitung um zusätliche 2Mbit erweitern, nur weil ich mein Wlan freigebe? Kann ich mir nicht vorstellen. Schon gar nicht zum selben Preis.

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Andreas42 VC1541 „Das hieße also, mein Provider Telekom würde meine 6Mbit Leitung um zusätliche 2Mbit erweitern, nur weil ich mein Wlan ...“
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ZwinkerndHi!

Das hieße also, mein Provider (Telekom) würde meine 6Mbit Leitung um zusätliche 2Mbit erweitern, nur weil ich mein Wlan freigebe?

Im Prinzip ja, aber nein. Zumindest bei Unitymedia.

Bei Unitymedia ist es so, dass die "Kapazität" für den WIFISpot zusätzlich zur vorhandenen Bandbreite geschaltet wird, aber davon unabhängig bleibt.

Jetzt bin ich zwar Unitymedia-Kunde kann das aber trotzdem nicht technisch nutzen.

Es wäre aber bei mir so: ich ahbe einer 50.000er Internettarif. Dieser bleibt für mich in vollem Umfang erhalten. Der WIFISpot würde mit parallel zur Verfügung gestelltem 10.000er Zugang laufen.

https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/aa03a886-679e-420a-95ca-f8c6bd921942?contact_link=&query=wifispot

I diesem Artikel wird noch mehr erklärt:

https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/afa46ba4-5239-4a34-9f19-da222e033227?contact_link=&query=wifispot

Zumindest Unitymedia arbeitet also noch mit einer Priorisierung für den eigenen Zugang.

Wenn ich raten muss, dann würde ich sagen, dass die den Zugang auf 60.000 aufbohren und dann davon maximal 10.000 an den WIFISpot abgeben. Interessant wäre nun, ob man die zusätzlichen 10.000 irgendwo merken bzw. messen kann (wennd er WIFISpot nicht genutzt wird) oder ob Unitymedia da den eigenen Haupt-Zugang dann auf 50.000 runterdrosselt (ich vermute letzteres).

Gibt es bei der Telekom keine entsprechend FAQs, die Einzelheiten erklären? (Ich hab jetzt nicht extra gesucht.)

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 Andreas42 „Hi! Im Prinzip ja, aber nein. Zumindest bei Unitymedia. Bei Unitymedia ist es so, dass die Kapazität für den WIFISpot ...“
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Im Prinzip ja, aber nein. Zumindest bei Unitymedia.

Nein.

Jedes KBit/s, das der Anbieter für das öffentliche WLAN bereithält, ist Bandbreite, die er Dir als Kunden vorenthält.

Technisch gesehen gibt es für Deinen konkreten DSL-Anschluss eine bestimmte maximal mögliche Bandbreite x. Und diese Bandbreite kann nicht einfach "erweitert" werden. x ist das Maximum - mehr geht nicht.

Wenn also über Deinen Zugang Bandbreite für andere Leute bereitgehalten wird, dann wird genau diese Bandbreite Dir verweigert. (Ob Dich das stört oder ob Du das überhaupt merkst, ist eine andere Frage.)

Lösung wäre, dass man selbst nicht nur seinen eigenen DSL-Anschluss nutzt sondern den öffentlichen WLAN-Zugang, den der Anbieter über meinen Router bereitstellt ebenfalls.

Die Frage ist ja zuallererst, wo das Ganze stattfindet? Wenn ich auf dem Dorf wohne, werden kaum Horden von WLAN-Nutzern extra zu meinem Grundstück pilgern, um dort am Gartenzaun stehend zu surfen.

Befindet sich meine Wohnung in einer starkfrequentierten Innenstadt-Lage einer mittelprächtigen Großstadt, sieht das schon ganz anders aus.

Gruß, mawe2

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Andreas42 mawe2 „Nein. Jedes KBit/s, das der Anbieter für das öffentliche WLAN bereithält, ist Bandbreite, die er Dir als Kunden ...“
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Hi!

OK, damit dürfen wir die Aussagen in den Unitymedia-FAQ als widerlegt betrachten. Die FAQ ist also offiziell nicht mawe2-fest. Zwinkernd

Für DSL halte ich deine Bedenken für nachvollziehbar. Ich frage mich da durchaus auch, wie da ein Anbieter bei einem wackeligen 16.000er Anschluß noch 10.000 draufpacken will, wenn das nicht mehr durch die Leitung passt.

Beim Kabelinternet sieht das ja etwas anders aus. Die scheinen da aus deutlich größeren Reserven fischen zu können. Mit Docsis 3.0 sollten es 8 Kanäle für den Download sein, die dann zusammen 400.000 im Download ergeben.
Ich denke, für niedrige Anschlüsse werden Kanäle im jeweiligen Kabelmodem abgeschaltet und gegebenenfalls noch aktiv auf die Tarifobergrenze gedrosselt. (Müsste mal suchen, ob man irgendwie die aktiven Kanäle im Kabelmodem sehen kann; rechnerisch würden ja 2 für meinen 50.000er Zugang reichen. ich liege ja mit meinem Tarif weitab vom max. möglichen.)

Zumindest in der blanken Theorie, sollte Unitymedia bei allen Anschlüssen mit max. 200.000er Zugängen, noch genug Luft haben, die zusätzlichen 10.000 wirklich aktiv im Modem zu aktivieren. Bleiben die 400.000 Tarife: ich weiß nicht, was sie da machen. Hier müsste es laut meinem (im Vergleich eher) Hausfrauentechnikverständnis, nicht mehr machbar sein.

OK, aber auch im Kabel ist nicht alles Gold, was schnell sein will: wir haben es mit einem Shared Medium zu tun, d.h. mehrere Anschlüsse teilen sich die Gesamtkapazität (ich weiß nicht wo die für pro Netzzweig liegt).
Saugen alle wird es langsamer. Das gilt so auch, wenn keine WIFOSpots da sind.
Sind die WIFOSpots da und keiner nutzt die, wird es auch langsam, wenn alle auf den normalen Zugängen saugen. Vermutlich gibte s dnan keinen Unterschied zur "normalen Langsamkeit".
Sind die WIFISpots auch noch aktiv, dann wird laut Unitimedia FAQ der Trafik auf dem Hauptanschluss bevorzugt (IMHO bedeutet das, dass der WIFISpot zusätzlich gedrosselt wird; das war im zweiten Link beschrieben.)
Wie es dann aussieht, weiß man natürlich erst, wenn man die Situation hat und dann müsste man schon vorher ohne WIFISpots gemessen haben um die aktuellen "Bremswerte" mit den alten zu vergleichen.

ob Du das überhaupt merkst, ist eine andere Frage

(Passt hier als Schlusssatz.)

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Systemcrasher VC1541 „Ich frage mich, warum viele Menschen in diesem Punk unbedingt so altruistisch sein wollen, wohingegen sie in anderen ...“
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Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen dem Rasenmäherbeispiel und MEINEM WLAN erklären? Ich kapier ernsthaft nicht, warum hier zwei Gegensätze (Privatbesitz/Gemeingut) aufeinanderprallen?

Dein WLAN geht nicht kaputt, wennfreie Bandbreite von Anderen genutzt wird.

Der Rasenmäher bei unsachgemäßer Behandlung schon.

Ich habe früher oft LPs und später dann CDs und DVDs an Freunde verliehen. An sehr viele aber nur ein einziges Mal. Weil ich kein Verständnis dafür habe, wenn man geliehene Tonträger verkratzt, oder selbst verursachte Schäden (Rasenmäher) nicht repariert.

Übrigens gibt es auch Firmen, bei denen man solche Geräte mieten kann.

Außerdem Carsharing usw.

Es macht langsam Schule zu teilen, nur muß das halt organisiert werden, damit Vandalen auch anschließend zur Kasse gebeten werden können.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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VC1541 Systemcrasher „Dein WLAN geht nicht kaputt, wennfreie Bandbreite von Anderen genutzt wird. Der Rasenmäher bei unsachgemäßer Behandlung ...“
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Aber die evtl. Horden von Jugendlichen, die sich dann in Reichweite meines WLANs versammeln und was weiß ich herunterladen störten mich dann doch.

Der Rasenmäher bei unsachgemäßer Behandlung schon.

Auch meine Fritzbox kann man mit Brute Force angriffen (aus Spaß an der Freude) zum Verbindungsabruch zwingen. Ist eine Schutzfunktion der Fritzbox Firmware. Dann muss ich in den Keller rennnen und die reseten.

Außerdem bin ich Einzelunternehmer und nutze mein WLAN für das Gewerbe. Somit müsste ich vermutlich doch einen Anwalt konsultieren, um mich über die Pflichten für Gewerbetreibende aufklären zu lassen.

Außerdem: Was bestünde für die Mobilfunkbetreiber noch ein Druck/Handlungsbedarf, ihr Mobilfunketz auszubauen und günstige Tarife mit hohem Datenvolumen anzubieten, wenn flächendeckend freies WLAN verfügbar wäre?

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Olaf19 VC1541 „Aber die evtl. Horden von Jugendlichen, die sich dann in Reichweite meines WLANs versammeln und was weiß ich herunterladen ...“
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Aber die evtl. Horden von Jugendlichen, die sich dann in Reichweite meines WLANs versammeln und was weiß ich herunterladen störten mich dann doch.

Wenn das neue "WLAN-Gesetz" so verabschiedet worden wäre wie ursprünglich gedacht, hätte dir das egal sein können. Jetzt ist doch wieder ne Störerhaftungs-Komponente drin...

Auch meine Fritzbox kann man mit Brute Force angriffen (aus Spaß an der Freude) zum Verbindungsabruch zwingen.

Dazu bedarf es aber keiner WLAN-Freigabe, BruteForce-Angriffe gab es schon immer.

Wenn du dein WLAN gewerblich nutzt, könnten die Karten anders gemischt sein als bei rein privaten Anschlüssen, da wäre es in der Tat ratsam, vorher beim Medienrechtsexperten des Vertrauens anzufragen.

Was bestünde für die Mobilfunkbetreiber noch ein Druck/Handlungsbedarf, ihr Mobilfunketz auszubauen und günstige Tarife mit hohem Datenvolumen anzubieten, wenn flächendeckend freies WLAN verfügbar wäre?

Naja, WLAN ist normalerweise vergleichsweise langsam.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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alex179 Markus Selinger „Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!“
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Wenn ich unterwegs bin, erkenne ich die kostenlosen Hotspots meistens gleich an der Ansammlung von Jugendlichen und jungen Asylbewerbern mit ihren Smartphones. Die Betreiber sind meist Einkaufszentren aber auch öffentliche Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken. Die bieten diesen Service schon seit Jahren trotz der Störerhaftung an. Dort kann man sich scheinbar locker einen Anwalt leisten, der die Abmahnungen alle erstmal zurückweist. In der Regel scheinen die Abmahn-Anwälte wenig Interesse daran zu haben, für einzelne Abmahnungen viel Zeit vor Gericht zu verbringen.

Privatpersonen kann man noch immer nur dringend davon abraten, Ihr WLAN für alle zu öffnen. Es geht dabei nicht nur um die Gefahr von Abmahnungen, sondern auch um schwerere Straftaten im Internet, die über den Anschluss begangen werden können. z.B. Online-Betrug, Austausch von Kinderpornographie etc. Wenn da früh das BKA vor der Tür steht, ist das bestimmt nicht lustig. 

Der Lobbyist der Telekom wird schon in Berlin genug gejammert haben, dass dann niemand mehr ihre Wucher-Hotspots nutzen könnte. Entsprechend dünn ist der Gesetzesentwurf ausgefallen.   

     

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Systemcrasher alex179 „Wenn ich unterwegs bin, erkenne ich die kostenlosen Hotspots meistens gleich an der Ansammlung von Jugendlichen und jungen ...“
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Privatpersonen kann man noch immer nur dringend davon abraten, Ihr WLAN für alle zu öffnen.

Das kommt aber ganz drauf an, welches "freie WLAN" man anbietet.

Würde ich meinen Router als Hotspot zur Verfügung stellen (was bei dem Gerät aber nicht geht), dann würde die Telekom dort eine 2. IP einrichten, welche mit mir nichts zu tun hat.

Die anderen Provider machen das genauso.

Wenn ich aber meinen eigenen IP-Anschluß "freigebe'", also mein WPA abschaffe und ofen anbiete, dann ist das so, wie Du schreibst.

Um Letzteres ging es wohl auch im Gesetzesbeschluß.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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VC1541 Systemcrasher „Das kommt aber ganz drauf an, welches freie WLAN man anbietet. Würde ich meinen Router als Hotspot zur Verfügung stellen ...“
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Das kommt aber ganz drauf an, welches "freie WLAN" man anbietet. Würde ich meinen Router als Hotspot zur Verfügung stellen (was bei dem Gerät aber nicht geht), dann würde die Telekom dort eine 2. IP einrichten, welche mit mir nichts zu tun hat. Die anderen Provider machen das genauso.

Und da die 2. IP und die Arbeitsleistung zur Einrichtung sowie der geeignete Router einfach so vom Himmel fällt würde das auch garantiert nicht zur Verteuerung von Tarifen führen. Zwinkernd

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Olaf19 alex179 „Wenn ich unterwegs bin, erkenne ich die kostenlosen Hotspots meistens gleich an der Ansammlung von Jugendlichen und jungen ...“
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Der Lobbyist der Telekom wird schon in Berlin genug gejammert haben, dass dann niemand mehr ihre Wucher-Hotspots nutzen könnte.

Ich war dieses Frühjahr in der Hauptstadt der Deutschen Telekom: in Bonn ;-)

Da sind Telekom-Hotspots tatsächlich kostenlos und ohne Passwort nutzbar, in der Nachbarstadt Köln AFAIR auch noch. In Hamburg hingegen habe ich erfolglos versucht, dort hineinzukommen. Da ist das anscheinend nur für Telekom-Kunden gedacht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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giana0212 Olaf19 „Ich war dieses Frühjahr in der Hauptstadt der Deutschen Telekom: in Bonn - Da sind Telekom-Hotspots tatsächlich ...“
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Das liegt daran, dass Bonn wesentlich mehr Touristen in die Stadt lockt als Hamburg, ist doch klar.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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Systemcrasher Markus Selinger „Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!“
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So wie es nun verabschiedet wurde ist es für private Nutzer nicht das Papier wert auf dem es steht.

Nicht nur das!

Es ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG!!!

Privatleute werden diskriminiert.

Aber was soll man von Mafia-Parteien schon anderes erwarten....

Null Toleranz f?r Intoleranz
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VC1541 Systemcrasher „Nicht nur das! Es ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG!!! Privatleute werden diskriminiert. Aber was soll man von ...“
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Es ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG!!!

No, ganz und gar nicht. Du kannst dein WLAN ja jetzt schon freigeben. Nur muss du mit allen Folgen dafür einstehen. Genauso wie wenn du deine Waffe als Jäger in der Nachttischschublade aufbewahrst.

Art. 2 GG sagt auch "Eigentum verpflichtet". Und nichts anderes ist MEIN WLAN. MEIN Eigentum. Stelle ich es der Allgemeinheit zur Verfügung muss ich mit den Konsequenzen leben.

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giana0212 VC1541 „No, ganz und gar nicht. Du kannst dein WLAN ja jetzt schon freigeben. Nur muss du mit allen Folgen dafür einstehen. ...“
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Die Aussage ist natürlich Blödsinn. Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast. Genau dieser Widerspruch sollte endlich beseitigt werden, und genau die Gelegenheit wurde mal wieder vertan. Nur zur Erinnerung: Die "Störerhaftung" gibt es so nur bei uns. Weil unsere Regierung die Bedürfnisse der Rechteinhaber für wichtiger erachtet hat als das Wohl der eigenen Bürger. Wie immer halt.

Auch die Abmahnmöglichkeit gegen Privatpersonen wurde auf Betreiben der Rechteinhaber erst eingeführt. Das gab es so vorher auch nicht. Der Abmahnärger selber ist völlig unnötig und überzogen, gibt es in anderen Ländern in dieser Form auch nicht. Wenn ich nochmal drüber nachdenke, die meisten unserer gewählten Politiker sind Anwälte, oder irre ich mich? Ein Schelm, wer Böses denkt.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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VC1541 giana0212 „Die Aussage ist natürlich Blödsinn. Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast. Genau dieser ...“
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Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast.

Ich beziehe mich auch auf die tatsächliche Gesetzteslage. Dass man es hätte besser machen können, steht außer Frage.

Wenn man die aktuelle Gesetzeslage betrachtet, hast du zumindest die Begehung des Vergehens ermöglich. Entweder fahrlässig oder wissentlich.

Nach aktuellem Recht müssen unsere WLANs dicht bleiben!

Auch die Abmahnmöglichkeit gegen Privatpersonen wurde auf Betreiben der Rechteinhaber erst eingeführt. Das gab es so vorher auch nicht. Der Abmahnärger selber ist völlig unnötig und überzogen, gibt es in anderen Ländern in dieser Form auch nicht.

Wie es in anderen Ländern aussieht habe ich nicht in Erfahrung gebracht. Du kannst aber auch die Gerichtsbarkeiten nicht direkt gleichsetzen.

Mal ehrlich: Wer wird denn mehrheitlich abgemanht? Wenn man von betrügerischen Anwälten oder Schlampereien absieht doch eigentlich nur die, die auch tatsächlich etwas verbotenes gemacht haben.

Ich weiß nicht einmal, ob es so etwas wie Abmahnungen überhaupt in anderen ländern gibt. Grundsätzlich sind sie jedoch im Handelrecht eine gute Sache, da man Wettbewerber, die sich nicht um Recht und Gesetz scheren in die Haftung nehmen kann, ohne gleich den Klageweg bestreiten zu müssen.

Wenn ich nochmal drüber nachdenke, die meisten unserer gewählten Politiker sind Anwälte, oder irre ich mich?

Da müsste man zwischen Abgeordneten und Ministern unterscheiden. Der einzige Minister, der mir einfällt, ist hier Otto-Schilly. Abgeordnete außer Hans-Christian-Ströbele sind IMHO mehrheitlich Lehrer.

Wenn ihr sie gewählt haben solltet, seid ihr selbst schuld. Ich habe es nicht. Aber das wird jetzt off-topic.

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giana0212 VC1541 „Ich beziehe mich auch auf die tatsächliche Gesetzteslage. Dass man es hätte besser machen können, steht außer Frage. ...“
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Experten schätzen, dass etwa 50% der ermittelten IPs falsch zugeordnet werden. Das ist aber von Richtern und dem Gesetzgeber einfach beiseite gewischt worden. Selbst Leute, die auf Malle im Urlaub waren, der Router war abgeschaltet, verloren vor Gericht und mußten letztlich bezahlen. Hier ist ein Fall geschaffen, wo man sagt, DU warst es, und DU mußt beweisen, dass Du es nicht warst. Beweisumkehr. Die Störerhaftung funktioniert so: Dein Router (wlan) ist ein Spaten, der in Deinem Garten an der Hecke lehnt. Während Du in Thailand im Urlaub bist, wird Dein Spaten entführt, es wird jemand aus Deinem Ort damit erschlagen, hinterher der Spaten zurückgestellt. Du kommst aus dem Urlaub zurück, kommst vor Gericht, man behauptet, Du selber hast den Spaten benutzt. Jetzt kannst Du beweisen, Du warst außer Landes. Freispruch. Wendet man dagegen die Störerhaftung an, wirst Du verurteilt, obwohl Du es nicht selber warst, egal, es ist Dein Spaten. Und Du wirst verknackt. Genau das ist die Störerhaftung: Ein Konstrukt, um irgend jemanden immer zahlen zu lassen. Ein Gesetz, gekauft von den Rechteinhabern, genau wie das Leistungsschutzrecht. Immer, wenn ein Gesetz zum Wohle einiger Weniger erlassen wird, ist es ungerecht und erzeut beim Bürger Abscheu, weil seine Interessen übergangen wurden. Egal wer es wirklich war, DU zahlst immer. Und jetzt schreibst Du hier: SELBER SCHULD! Echt jetzt?

Und das Netz war nie ein rechtsfreier Raum. Insofern ist auch diese Aussage kompletter Blödsinn. Alle Gesetze, die es gibt, gelten natürlich auch im Netz. Extra Gesetze, die sich nur auf das Netz beziehen, sind komplett Quatsch und überflüssig. Dieses "rechtsfreier Raum" ist genau der Müll, den unsere Politiker nutzen, um Überwachung einzufordern. Am Ende würde deren Umsetzung das Netz zerstören. Immer wenn ein Politiker das in den Mund nimmt, weiss ich, der hat keine Ahnung, wovon er redet und plappert nur Unsinn. (deMaiziere-hüst)

Mit der Totalüberwachung sind die Politiker bereit, alle unsere Grundrechte abzuschaffen, um ein "Supergrundrecht auf Sicherheit" durchzusetzen, das es nicht gibt.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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VC1541 giana0212 „Die Aussage ist natürlich Blödsinn. Du haftest nämlich für ein Vergehen, das Du nicht begangen hast. Genau dieser ...“
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Die "Störerhaftung" gibt es so nur bei uns.

Unser Gesetz sieht nun einmal vor, dass jeder die Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Wie willst du ohne die Störerhaftung ein Vergehen einer betimmten Person zuordnen. Leute, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Wenn ich dir online OHNE Störerhaftung einen Schaden verursachte, wie wolltest du mich dann zum Schadensersatz heranziehen?

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mawe2 VC1541 „Unser Gesetz sieht nun einmal vor, dass jeder die Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Wie willst du ohne die ...“
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Wenn ich dir online OHNE Störerhaftung einen Schaden verursachte, wie wolltest du mich dann zum Schadensersatz heranziehen?

Und wenn Du mir keinen Schaden verursacht hast, würdest Du dann trotzdem Schadensersatz leisten wollen? Einfach so, ohne Grund?

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ich_boezer_onkel Markus Selinger „Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!“
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Hi, Ihr da draußen...

Obwohl jeglicher "Freifunk" eigentlich eine lobenswerte Idee ist:

Lest bitte zumindest das "Kleingedruckte" - bevor Ihr auf Eurem auf Euch registrierten Funksender einen öffentlich freien Port einrichtet. Auch dann und insbesondere dann, wenn Euch Euer Provider hierfür mit *Super-Duper-Konditionen* (TM) lockt und ködert.

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