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Cloudspeicher für urheberrechtlich geschütztes Material verwendbar?

Olaf19 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

An und für sich bin ich ein Skeptiker bis Gegner von Cloudnutzung für private Daten. Nicht nur, dass die Admins des Anbieters jederzeit "mitlesen und weiter verteilen" könnten, auch das Risiko eines Hackerangriffs gegen die Cloud mit allen auszumalenden Folgen besteht.

Eine Möglichkeit, die eine private Cloudnutzung für mich doch in einem sinnvollen Licht erscheinen ließe, wäre: ich könnte meine DVDs rippen und CDs grabben und die Inhalte im Cloudspeicher ablegen, um Laufwerk und Medien vor Abnutzung zu schonen.

Es handelt sich dabei immerhin nicht um "persönliche" Daten, wie selbst fotografierte Bilder, Bewerbungsschreiben oder andere "Liebesbriefe", also um datenschutztechnisch unkritisches Material.

Da es bei Musik und Filmen fast ausnahmslos um urheberrechtich geschützte Inhalte geht, kommen mir Zweifel, ob das eine gute Idee ist. Sicher, die Datenträger habe ich legal erworben, und es spräche auch nichts dagegen, sie auf Festplatten zu kopieren.

Was aber würde passieren, wenn z.B. ein Admin des Cloudanbieters für ihn interessante Filme oder Musikalben aus meiner Cloud für sich kopierte und in Umlauf brächte, oder wenn ein Hacker in die Cloud eindränge und das Gleiche täte?

Hätte ich mich dann strafbar gemacht? Gibt es da eine Art "Störerhaftung"?

Wie schätzt ihr die Lage ein?

THX
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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