Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und benötige nun einen neune PC. Nun meine Frage, kann ich den steuerlich abschreiben?
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Der Hinweis Steuerberater ist da nicht verkehrt.
Der rechnet sich in diesem Fall nur, wenn man selber absolut keine Ahnung hat.
Diese Ahnung kann man sich allerdings recht schnell aneignen.
Man muss nämlich bedenken, dass man die Steuerschuld nur um den Betrag senken kann, den man selber hätte (auf diesen Betrag) abdrücken müssen.
Um bei den 400€ zu bleiben z.B.
Das endgültige, zu versteuernde Einkommen beträgt 5.000,-€, die Steuerschuld darauf ist 500,-€ (10%).
5.000,-€ minus 400,-€ (Computer) =4.600,-€, Steuerschuld darauf ist ~460,-€ (10%).
Für die aufgewendeten 400,-€ gibt es also in diesem Beispiel 40,-€ vom Fiskus zurück.
Je höher also der persönliche Steuersatz ist, je höher ist auch die Rückerstattung.
Wer allerdings als Kleinselbstständiger, von der Hand in den Mund lebt, kann sich am Finanzamt auch nur den Finger ablecken.
Und absetzen kann man fast alles, vom Büro samt Einrichtung, über den dienstlich/geschäftlich genutzten PKW, über die Arbeits-/Diensträume und deren Unterhaltung (Strom,Heizung...) ja selbst die Müllabfuhr anteilsmäßig, ja selbst den Schornsteinfeger...
Aber wie gesagt, man kann sich da selber schnell rein fuchsen, oder man muss zahlen und damit die Rückerstattung halbieren (oder so).