Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und benötige nun einen neune PC. Nun meine Frage, kann ich den steuerlich abschreiben?
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Dein Beispiel wird hier ganz genau erklärt:
Ich gehe davon aus, dass man als Kleingewerbler auch andere Arbeitsmittel abschrieben kann, nicht nur den PC. Es bleibt eben nur bei der Besonderheit, dass man keine Vorsteuer geltend machen kann.
Gruß, mawe2
Hallo GuidoMart, fällt unter GWG s geringwertige Wirtschaftsgüter und kann wahrscheinlich in einer Summe abgeschrieben ... violetta7388
Man muss kein Rechenzentrum kaufen, um den Nettobetrag von 410 EUR beim Rechnerkauf zu überschreiten. Monitor, Drucker ... mawe2
Hallo mawe2, bei so viel Wissen kannst Du dem User ja einen Beratervertrag anbieten, wenn eine StB-Zulassung vorliegt. MfG. ... violetta7388
etwas über 400 Euro. Aber aufgepasst. Alles zusammen!!! Maus. Tastatur, Zusatzkarten, RAM-Erweiterung, der komplette PC ... gelöscht_103956