Bild. Berliner Kammergericht. (Foto: <c> By Beek100 CC BY-SA 3.0)
Nutzer des Whatsapp-Messenger müssen auch in Deutschland die englischsprachigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise akzeptieren. Die Texte von AGBs sind typischweise elend land und kompliziert und in einer Fremdsprache für viele gar nicht kapierbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen Whatsapp geklagt und beim Berliner Kammergericht gewonnen. Das urteilte, dass sämtliche AGB-Klauseln ohne Übersetzung ins Deutsche unwirksam sind. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch.
Weiter ermittelten die Richter einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Danach müssen Anbieter neben einer E-Mail-Adresse eine zweite Möglichkeit zu einer schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben, zum Beispiel ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer, unter der die Firma zu erreichen ist. Diese Möglichkeit bietet Whatsapp nicht. Es gibt zwar einen Link auf die Whatsapp-Präsenzen auf Facebook und Twitter, dort aber keine Möglichkeiten Nachrichen an Whatsapp zu versehen. Beim Facebook-Profil von Whatsapp wurde festgestellt, dass die Zusendung von Nachrichten ausgeschlossen war.
Der VZBV hatte ferner beklagt, dass im Impressum kein Vertretungsberechtigter des Unternehmens steht. Die Richter verwiesen hier darauf, dass gemäß europäischem Recht nur die Nennung des Namens und der Anschrift des Diensteanbieters vorgeschrieben sei.
Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen. Das Berliner Kammergericht hat keine Revision zugelassen, Whatsapp kann jetzt aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Whatsapp ist in Deutschland das mit weitem Abstand führende "Messenger-Kommunikationssystem" (ca 70 Prozent). Die Zahl der deutschen aktiven Whatsapp-Nutzer wird auf über 30 Millionen geschätzt. Wie viele Prozent dieser 30 Millionen hat es gejuckt, dass englischsprachige und gewiss auch weitgehend unkapierbare AGB akzeptiert werden müssen? Wie viele Prozent haben die AGB überhaupt angeguckt und mitgekriegt, dass sie nur in Englisch verfasst sind? Ich schätze mal grob 0 Prozent (abgerundet).
Der Kampf der Verbraucherzentrale gegen die Whatsapp-AGB war also für den Arsch. Klar - es kann hier ein wegweisendes finales Urteil entstehen, das fremdsprachliche AGB generell für ungültig erklärt. Auch das wird ausländische Unternehmen - und die Nutzer derer Produkte - allerdings keinen Hauch jucken.