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News: Sinnloser Kampf

Whatsapp: Gericht erklärt englischsprachige Nutzungsbedingungen für ungültig

Michael Nickles / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Bild. Berliner Kammergericht. (Foto: <c> By Beek100 CC BY-SA 3.0)

Nutzer des Whatsapp-Messenger müssen auch in Deutschland die englischsprachigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise akzeptieren. Die Texte von AGBs sind typischweise elend land und kompliziert und in einer Fremdsprache für viele gar nicht kapierbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen Whatsapp geklagt und beim Berliner Kammergericht gewonnen. Das urteilte, dass sämtliche AGB-Klauseln ohne Übersetzung ins Deutsche unwirksam sind. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch.

Weiter ermittelten die Richter einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Danach müssen Anbieter neben einer E-Mail-Adresse eine zweite Möglichkeit zu einer schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben, zum Beispiel ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer, unter der die Firma zu erreichen ist. Diese Möglichkeit bietet Whatsapp nicht. Es gibt zwar einen Link auf die Whatsapp-Präsenzen auf Facebook und Twitter, dort aber keine Möglichkeiten Nachrichen an Whatsapp zu versehen. Beim Facebook-Profil von Whatsapp wurde festgestellt, dass die Zusendung von Nachrichten ausgeschlossen war.

Der VZBV hatte ferner beklagt, dass im Impressum kein Vertretungsberechtigter des Unternehmens steht. Die Richter verwiesen hier darauf, dass gemäß europäischem Recht nur die Nennung des Namens und der Anschrift des Diensteanbieters vorgeschrieben sei.

Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen. Das Berliner Kammergericht hat keine Revision zugelassen, Whatsapp kann jetzt aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Michael Nickles meint:

Whatsapp ist in Deutschland das mit weitem Abstand führende "Messenger-Kommunikationssystem" (ca 70 Prozent). Die Zahl der deutschen aktiven Whatsapp-Nutzer wird auf über 30 Millionen geschätzt. Wie viele Prozent dieser 30 Millionen hat es gejuckt, dass englischsprachige und gewiss auch weitgehend unkapierbare AGB akzeptiert werden müssen? Wie viele Prozent haben die AGB überhaupt angeguckt und mitgekriegt, dass sie nur in Englisch verfasst sind? Ich schätze mal grob 0 Prozent (abgerundet).

Der Kampf der Verbraucherzentrale gegen die Whatsapp-AGB war also für den Arsch. Klar - es kann hier ein wegweisendes finales Urteil entstehen, das fremdsprachliche AGB generell für ungültig erklärt. Auch das wird ausländische Unternehmen - und die Nutzer derer Produkte - allerdings keinen Hauch jucken.

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gelöscht_103956 Michael Nickles „Whatsapp: Gericht erklärt englischsprachige Nutzungsbedingungen für ungültig“
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Einspruch!

Denk mal jetzt nicht nur an die dussligen geiz-ist-geil depp-app-fratzenbuch user.

Wir sollten den voraus schauenden Richtern, was sehr, sehr selten heutzutage vorkommt, danken, in Zeiten wo TTiP sich den Weg in die EU diktatorisch bahnt.

Wären, die Richter hier umgefallen, dann wäre das ein Präzedenzfall für jeden skrupellosen Abzocker seine AGB´s künftig in unverständlichen fremdsprech festzulegen und Reklamationen oder gar Regress komplett auszuschließen. Um das mal konkret zu machen. Kapitallebensversicherungen mit hoher Risikobeteiligung und Spekulationsinvestment. Wer würd son Scheixschrott von einer Heuschrecke von Goldman-Sachs-DB kaufen wollen???

Und Schäubl hat selbst gesagt: Der Kunde solle sich gefälligst über die Bonität der Bank(ster ein Bild machen und ist für seine Entscheidung selber verantwortlich...selbst im BETRUGSFALL bzw. verschleppter Insolvenz.

Das ist ein ganz anderes Kaliber, als Blöd-Dienste auf dem handy.

Warum unsere Bundesraute hier nicht mit vorauseilendem Gehorsam zu Gunsten der wallstraße eingeschritten, ist nur damit zu erklären, sie kann nicht überall gleichzeitig unser Land, Kultur und Bürgerrechte kaputt machen.

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The Wasp Michael Nickles „Whatsapp: Gericht erklärt englischsprachige Nutzungsbedingungen für ungültig“
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Klar - es kann hier ein wegweisendes finales Urteil entstehen, das fremdsprachliche AGB generell für ungültig erklärt.

Wer in Deutschland Produkte vertreibt, muss immer deutsche AGBs und Anleitungen beilegen, tun sie es nicht, stellt dies einen Produktmangel dar.

Auch das wird ausländische Unternehmen - und die Nutzer derer Produkte - allerdings keinen Hauch jucken.

Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, wenn sie aber erstmal fertig sind, kommt auch ein US-Multi an den Gesetzen und Rechtsvorschriften nicht vorbei, wenn er in Deutschland Geschäfte machen will.

Frankreich macht in Sachen Google auch ernst:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/google-paris-101.html

Die Zeit der rechtsfreien Räume, die sich einige Internetkonzerne geschaffen haben, ist nicht von Dauer.

Ende
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