Hallo,
Bislang aber auch Mord: Der Ehemann schlägt die Ehefrau regelmäßig krankenhausreif. Am Abend schlägt er sie erneut. Als der Mann sich Minuten später besoffen auf die Couch setzt, sieht die Frau in ihrer Not und Verzweiflung eine Chance und nur eine Möglichkeit sich ihres Mannes zu entledigen und schlägt ihm von hinten mit einer Statue den Schädel ein -> Mord aus Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos war.
nix berechtigt einen Menschen einem anderen das Leben zu nehmen außer in aktiver Notwehr.
Bei Deinem Beispiel wäre es ganz zwingend notwendig wenn die Frau die Polizei um Hilfe ruft und Anzeige erstattet. Der Mann Hausverbot erhält und Schlösser werden gewechselt. Besser wäre er käme gleich in U-Haft, so sollte es ein neues Gesetz vorschreiben. Was da alles dann unter Mord mit besonderer Sichtweise fallen kann ist nur zu leicht zu erahnen. Die Rechtsanwälte der Verteidigung werden sich sicherlich über so ein Gesetz freuen. Rechnet man da noch die Erlassung nach halber Verbüssung zu bleiben nur 2,5 Jahre Haft bei Mord. Wenn schon Reformen im Strafrecht dringend erforderlich sind dann doch höhere Strafen bei Raub, Einbruch, häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Brandstiftung und weiteren Delikten.
MfG