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Mord soll in Zukunft von Lebenslang in 5 Jahre geändert werden

provinzler / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe es vorhin in den Nachrichten (NDR1) gehört. Es wird derzeit geplant ein Gesetz zu verabschieden welches es ermöglicht bei Mord nur 5 Jahre Haft zu erhalten statt lebenslanger Haft. Also nicht bei Totschlag im Affekt sondern bei Mord, ist ja immer geplant nach der Justiz, eine geplante Tötung also. Nichts gerechtfertigt eine geplante Tötung. Was geht da in der Politik in welche Richtung?

MfG

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Tom West provinzler „Mord soll in Zukunft von Lebenslang in 5 Jahre geändert werden“
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Was geht da in der Politik in welche Richtung?

Lies Dir ggf. den Spiegel-Artikel durch (ist im aktuellen Spiegel enthalten). Herr Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Thema wird schon seit langem diskutiert.

http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/10351-die-entnazifizierung-der-justiz

http://www.deutschlandfunk.de/vorschlaege-zur-strafrechtsreform-nicht-mehr-automatisch.1818.de.html?dram:article_id=323951

dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/052/1805214.pdf

Nach dem aktuellen Gesetz sind alle vorsätzlichen Tötungen "Totschlag". Bei Mord kommen "nur" die zusätzlichen Mordmerkmale zum Tragen.

Mord ist i.Ü. nicht zwingend eine geplante, sondern eine vorsätzliche Tat, wobei der "Vorsatz" natürlich auch geplant ist, wenn auch u.U. wenige Augenblicke zuvor. Beispiel: Die Oma hat ihr Geld auf dem Tisch liegen und der Enkel ersticht diese mittels des zufällig auf dem Tisch liegenden Brieföffners, um an das Geld zu kommen -> Mord aus Habgier, der keine besondere Planung vorausgesetzt hat.

Bislang aber auch Mord: Der Ehemann schlägt die Ehefrau regelmäßig krankenhausreif. Am Abend schlägt er sie erneut. Als der Mann sich Minuten später besoffen auf die Couch setzt, sieht die Frau in ihrer Not und Verzweiflung eine Chance und nur eine Möglichkeit sich ihres Mannes zu entledigen und schlägt ihm von hinten mit einer Statue den Schädel ein -> Mord aus Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos war.

Sieht der Ehemann die Frau mit der Statue auf sich zukommen und ist nicht besoffen weggetreten, handelt es sich um Totschlag.

Also - alles nicht so einfach.

P.S.: Die Überschrift für "Mord nur 5 Jahre" ist insoweit natürlich auch irreführend. Der Begriff des Mordes/Totschlags soll überarbeitet werden. Lies Dir insoweit mal das PDF (s.o. durch), auch wenn es sich nicht um den Antrag von Herrn Maas handelt, so ist er doch ähnlich.

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