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Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"

cbrueggenolte / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Nickels.de Mitglieder,

ich bin schon seit heute früh auf der Suche nach einer Antwort, kann aber nicht so richtig was finden, daher probiere ich es mal hier, in der Hoffnung das mir geholfen werden kann.

Und zwar geht es um folgendes:

Ein Freund von mir erstellt seit Jahren die Logos für unsere Feiern und Veranstaltungen. Er ist ein guter Zeichner und Grafiker. Dafür benutzt er Corel Draw. Jetzt hat er sich einen neuen PC gekauft und seine CD Version 4 läuft halt nicht mehr unter Win10. Er möchte jetzt gerne aktualisieren, doch schaudert vor dem Preis von knapp 700 Euro für eine neue Version.

Eine Home & Student Version würde nur 80 Euro kosten, allerdings ist hier der Hinweis das diese nicht zur kommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Doch was bedeutet das jetzt genau?

Wenn er das Logo mit dieser Software zeichnet und digitalisiert und es mir/uns kostenfrei überlässt, ist das ja in Ordnung. Dürfen wir dann diese Grafik nehmen und auf Gläser drucken und diese dann verkaufen? Der Erlös wird verwendet zur Kostendeckung der Feier, der Gewinn wird zu 100% gespendet.

Ist das mit der "Keine kommerzielle Nutzung" Lizenz vereinbar? 

Wenn ihr da vielleicht den ein oder anderen Artikel habt den ich mir durchlesen kann, um so besser. Ich habe bestimmt nach den falschen Schlagwörtern gesucht.

[UPDATE] -----

Den folgenden Absatz habe ich auf der Homepage von Corel gefunden: 

http://www.corel.com/de/eula/

ANHANG ZU STUDENT AND TEACHER EDITION, HOME AND STUDENT EDITION UND HOME EDITION. WENN DIESE SOFTWARE KLAR ALS STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION GEKENNZEICHNET IST, GILT FÜR IHRE NUTZUNG IN ERGÄNZUNG ZU DEN BESTIMMUNGEN DER EULA DIESER ABSATZ. BEI WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DEN ANDEREN BESTI MUNGEN DIESER EULA UND DIESEM ABSATZ IST DIESER ABSATZ MASSGEBLICH. SIE DÜRFEN EINE KOPIE DIESER STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION-SOFTWARE ZUR PRIVATEN UND NICHTGEWERBLICHEN NUTZUNG AUF BIS ZU DREI (3) COMPUTERN AN IHRER ADRESSE GLEICHZEITIG INSTALLIEREN UND VERWENDEN. DIESE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH ZU PRIVATEN ZWECKEN IN EINER NICHT GEWERBLICHEN UMGEBUNG VERWENDET WERDEN.

Wir sind ein kleiner Verein ohne Gewerbe oder gewerbliche Umgebung.

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Vielen Dank und schöne Osterfeiertage.

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Greif 72 mawe2 „Ausgerechnet bei Corel Draw stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht. Niemand, der Corel Draw gewerblich nutzen will, ...“
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Hallo,

habe vor Urzeiten auch mal Rechtswissenschaften bis zu 1.Staatsexamen studiert. Meines Erachtens nach sind die Antworten von mawe2 für deinen Fall die besten und zutreffendsten! Ich möchte dazu noch ein paar Erläuterungen geben. Sollten die Gläser nur vereinsintern mit einem kleinen Obolus verkauft werden, würde wahrscheinlich jeder Richter in Deutschland eine kommerzielle Nutzung verneinen. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn die Gläser eventuell auch noch in größerer Stückzahl öffentlich verkauft werden. Hier würde dann der Richter eher annehmen, daß eine kommerzielle Nutzung vorliegt.

Ich weiss das sich die meisten Vereine mit den erzielten Gewinnen der Kantinen ihrer Vereinsheime grundsätzlich meist in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Sollten Gewinne in höherem Maß durch Verkäufe erzielt werden, muß in jedem Fall auch noch ein Gewerbe angemeldet werden und die erzielten Einnahmen müßten entsprechend versteuert werden!!

Ich denke das es sich bei dem "Gläserverkauf" um einen Fall handelt der zwischen den von mir erläuterten Extrema liegt. Um da genaue Auskunft geben zu können fehlt mir natürlich die hierfür erforderliche Qualifikation. Diese kann nur ein auf solche Fälle spezialisierter Rechtsanwalt geben, der über jegliche Details in Kenntnis gesetzt werden muß. 

Rei bonae tempus est et air, quis ex abdomine oritur, sagitta non est!
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