Anwendungs-Software und Apps 14.488 Themen, 73.612 Beiträge

Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"

cbrueggenolte / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Nickels.de Mitglieder,

ich bin schon seit heute früh auf der Suche nach einer Antwort, kann aber nicht so richtig was finden, daher probiere ich es mal hier, in der Hoffnung das mir geholfen werden kann.

Und zwar geht es um folgendes:

Ein Freund von mir erstellt seit Jahren die Logos für unsere Feiern und Veranstaltungen. Er ist ein guter Zeichner und Grafiker. Dafür benutzt er Corel Draw. Jetzt hat er sich einen neuen PC gekauft und seine CD Version 4 läuft halt nicht mehr unter Win10. Er möchte jetzt gerne aktualisieren, doch schaudert vor dem Preis von knapp 700 Euro für eine neue Version.

Eine Home & Student Version würde nur 80 Euro kosten, allerdings ist hier der Hinweis das diese nicht zur kommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Doch was bedeutet das jetzt genau?

Wenn er das Logo mit dieser Software zeichnet und digitalisiert und es mir/uns kostenfrei überlässt, ist das ja in Ordnung. Dürfen wir dann diese Grafik nehmen und auf Gläser drucken und diese dann verkaufen? Der Erlös wird verwendet zur Kostendeckung der Feier, der Gewinn wird zu 100% gespendet.

Ist das mit der "Keine kommerzielle Nutzung" Lizenz vereinbar? 

Wenn ihr da vielleicht den ein oder anderen Artikel habt den ich mir durchlesen kann, um so besser. Ich habe bestimmt nach den falschen Schlagwörtern gesucht.

[UPDATE] -----

Den folgenden Absatz habe ich auf der Homepage von Corel gefunden: 

http://www.corel.com/de/eula/

ANHANG ZU STUDENT AND TEACHER EDITION, HOME AND STUDENT EDITION UND HOME EDITION. WENN DIESE SOFTWARE KLAR ALS STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION GEKENNZEICHNET IST, GILT FÜR IHRE NUTZUNG IN ERGÄNZUNG ZU DEN BESTIMMUNGEN DER EULA DIESER ABSATZ. BEI WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DEN ANDEREN BESTI MUNGEN DIESER EULA UND DIESEM ABSATZ IST DIESER ABSATZ MASSGEBLICH. SIE DÜRFEN EINE KOPIE DIESER STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION-SOFTWARE ZUR PRIVATEN UND NICHTGEWERBLICHEN NUTZUNG AUF BIS ZU DREI (3) COMPUTERN AN IHRER ADRESSE GLEICHZEITIG INSTALLIEREN UND VERWENDEN. DIESE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH ZU PRIVATEN ZWECKEN IN EINER NICHT GEWERBLICHEN UMGEBUNG VERWENDET WERDEN.

Wir sind ein kleiner Verein ohne Gewerbe oder gewerbliche Umgebung.

-----

Vielen Dank und schöne Osterfeiertage.

bei Antwort benachrichtigen
winnigorny1 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Machs's doch nicht so kompliziert. - Wenn der Grafiker euch die Grafik kostenlos erstellst, nutzt er das Proggie doch nicht kommerziell. Und darum gehts. - Wenn ihr das Geschenk jetzt benutzt, um die Erlöse zu spenden kann auch das nichts mit einer kommerziellen Nutzung (kommerziell ist etwas, das mit der Absicht erstellt wird, Gewinne abzuwerfen) zu tun haben.

Wobei sich die kommerzielle Nutzung m.E. ohnehin nur auf den Grafiker erstreckt, wenn er euch Kohle für die Grafik abknöpft. Also: Ruuuuuuuuuuhig, alter Grauer, gaaaaaaaanz ruhig....

OK - Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber dennoch ein paar Jahre Jura studiert (interessehalber). - Übernehme daher keine Garantie für meine Aussage.

Wenn mich hier jemand eines Besseren belehren kann, bitte ich doch höflichst darum. - In deinem und in meinem Sinne, denn man sollte nie aufhören zu lernen.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
bei Antwort benachrichtigen
cbrueggenolte winnigorny1 „Machs s doch nicht so kompliziert. - Wenn der Grafiker euch die Grafik kostenlos erstellst, nutzt er das Proggie doch nicht ...“
Optionen

Hallo Winni,

danke für die Antwort. Ich nehme das mal so auf und werde das mit den anderen vom Verein sprechen.

So etwas ähnliches haben wir nämlich auch vermutet. Die Kommerzielle Nutzung fällt also nur dann an, wenn der Grafiker seine Werke zu Geld macht, also verkauft. Da er sie uns kostenfrei zur Verfügung stellt, ist es also OK.

bei Antwort benachrichtigen
winnigorny1 cbrueggenolte „Hallo Winni, danke für die Antwort. Ich nehme das mal so auf und werde das mit den anderen vom Verein sprechen. So etwas ...“
Optionen
. Da er sie uns kostenfrei zur Verfügung stellt, ist es also OK.

Na ja - kommt hinzu dass ihr ein Verein seid. Also auch kein gewerblicher Gewinn. Sollte daher rundum "clean" sein.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 cbrueggenolte „Hallo Winni, danke für die Antwort. Ich nehme das mal so auf und werde das mit den anderen vom Verein sprechen. So etwas ...“
Optionen
Die Kommerzielle Nutzung fällt also nur dann an, wenn der Grafiker seine Werke zu Geld macht, also verkauft. Da er sie uns kostenfrei zur Verfügung stellt, ist es also OK.

Entscheidend ist doch, was der Grafiker sonst noch so mit der Software macht.

Nur weil er für Euch kostenlos arbeitet, heißt das ja nicht, dass er das immer tut. Und er muss natürlich eine Lizenz nach seinen Bedürfnissen kaufen - nicht nach den Bedürfnissen Eures Vereins.

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
cbrueggenolte mawe2 „Entscheidend ist doch, was der Grafiker sonst noch so mit der Software macht. Nur weil er für Euch kostenlos arbeitet, ...“
Optionen

Danke für die Antwort Mawe2

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_238890 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Hallo,
einfach und auf gut deutsch ausgedrückt bedeutet das, man darf mit dieser Software nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten.

Andererseits, wer will das feststellen?

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Ausgerechnet bei Corel Draw stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht.

Niemand, der Corel Draw gewerblich nutzen will, muss 700 EUR für eine Vollversion bezahlen. Es gibt schon seit vielen Jahren das komplette Paket - auch für kommerzielle Nutzung - für 100 EUR:

http://www.amazon.de/gp/product/B00T9LGOCY

Abgesehen davon, ist es geradezu grotesk, wenn jemand, der bisher über eine kommerziell nutzbare, funktionierende Vollversion von Corel Draw verfügt, wegen eines kostenlosen Upgrades auf Windows 10 anschließend den Kauf einer 700 EUR teuren, neuen Lizenz erwägt, weil die alte Version das Win-10-Upgrade "nicht überlebt"!

Gruß, mawe2

PS: Gewerbliche Betätigung kann auch vorliegen, wenn kostenlose Dienstleistungen erbracht werden. Entscheidend ist eine grundsätzlich beabsichtigte Gewinnerzielung, nicht unbedingt die tatsächlich erfolgte.

bei Antwort benachrichtigen
Greif 72 mawe2 „Ausgerechnet bei Corel Draw stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht. Niemand, der Corel Draw gewerblich nutzen will, ...“
Optionen

Hallo,

habe vor Urzeiten auch mal Rechtswissenschaften bis zu 1.Staatsexamen studiert. Meines Erachtens nach sind die Antworten von mawe2 für deinen Fall die besten und zutreffendsten! Ich möchte dazu noch ein paar Erläuterungen geben. Sollten die Gläser nur vereinsintern mit einem kleinen Obolus verkauft werden, würde wahrscheinlich jeder Richter in Deutschland eine kommerzielle Nutzung verneinen. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn die Gläser eventuell auch noch in größerer Stückzahl öffentlich verkauft werden. Hier würde dann der Richter eher annehmen, daß eine kommerzielle Nutzung vorliegt.

Ich weiss das sich die meisten Vereine mit den erzielten Gewinnen der Kantinen ihrer Vereinsheime grundsätzlich meist in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Sollten Gewinne in höherem Maß durch Verkäufe erzielt werden, muß in jedem Fall auch noch ein Gewerbe angemeldet werden und die erzielten Einnahmen müßten entsprechend versteuert werden!!

Ich denke das es sich bei dem "Gläserverkauf" um einen Fall handelt der zwischen den von mir erläuterten Extrema liegt. Um da genaue Auskunft geben zu können fehlt mir natürlich die hierfür erforderliche Qualifikation. Diese kann nur ein auf solche Fälle spezialisierter Rechtsanwalt geben, der über jegliche Details in Kenntnis gesetzt werden muß. 

Rei bonae tempus est et air, quis ex abdomine oritur, sagitta non est!
bei Antwort benachrichtigen
cbrueggenolte mawe2 „Ausgerechnet bei Corel Draw stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht. Niemand, der Corel Draw gewerblich nutzen will, ...“
Optionen

Naja, er hat wohl immer die Version 4 benutzt. Und dafür gibt es kein Update mehr. Man müsste wohl erst die Version 6 oder 7 kaufen um dann auf die aktuelle mit günstigem Update Preis zu kommen.

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 cbrueggenolte „Naja, er hat wohl immer die Version 4 benutzt. Und dafür gibt es kein Update mehr. Man müsste wohl erst die Version 6 ...“
Optionen

Aber die X6 Special Edition (Vollversion) ist ohnehin deutlich billiger als ein mögliches Update. Insofern ist es nebensächlich, ob man für die X4 noch updateberechtigt ist oder nicht.

Ich hätte allerdings schon das Windows-Update vermieden, das erst die Probleme mit der X4 herbeigeführt hat...

bei Antwort benachrichtigen
joseph3 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Hallo cbrueggenolte,

so wie du den Fall schilderst, sehe ich kein Problem. Ich bin zwar kein Jurist, kenne mich aber im Steuerrecht aus und wende mal zur Definition "gewerbliche Umgebung" die vier Merkmale des umsatzsteuerlichen Unternehmers an:

  • selbständig
  • nachhaltig
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Einnahmenerzielungsabsicht

Wenn dein Freund für seine Designer-Tätigkeit niemals Geld einnimmt, ist er kein Unternehmer und damit Privatperson. Was der Verein mit dem Logo anstellt, kann nicht auf den Freund durchfärben (sofern der Verein nicht der verlängerte Arm deines Freundes ist).

Noch ein Tipp: Dein Freund soll sich auch keine Zuwendungsbestätigung für eine Sachspende ausstellen lassen, diese würde nämlich auf seiner Seite einen fiktiven Umsatz auslösen und damit für die Einnahmenerzielungsabsicht sprechen.

Beste Grüße
Joseph

Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 joseph3 „Hallo cbrueggenolte, so wie du den Fall schilderst, sehe ich kein Problem. Ich bin zwar kein Jurist, kenne mich aber im ...“
Optionen
Einnahmenerzielungsabsicht

Wirklich nur "Einnahmenerzielungsabsicht"? Keine "Gewinnerzielungsabsicht"??

Einnahmen macht der oben beschriebene Verein auf alle Fälle. Damit wäre dann der gewerbliche Status eindeutig festgestellt.

bei Antwort benachrichtigen
winnigorny1 mawe2 „Wirklich nur Einnahmenerzielungsabsicht ? Keine Gewinnerzielungsabsicht ?? Einnahmen macht der oben beschriebene Verein ...“
Optionen
Damit wäre dann der gewerbliche Status eindeutig festgestellt.

Nicht wenn es sich um einen eingetragenen Verein seine Einnahmen zweckgebunden verwendet (ausgibt). - Vereinsrecht.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
bei Antwort benachrichtigen
joseph3 mawe2 „Wirklich nur Einnahmenerzielungsabsicht ? Keine Gewinnerzielungsabsicht ?? Einnahmen macht der oben beschriebene Verein ...“
Optionen

Hallo mawe2,

mit "Einnahmenerzielungsabsicht" bezog ich mich auf den Freund (natürliche Person) und nicht auf den Verein (juristische Person).

Noch eine Spitzfindigkeit:
Im Umsatzsteuerrecht gibt es die Einnahmenerzielungsabsicht,
im Einkommensteuerrecht die Gewinnerzielungsabsicht.

Mit meiner Ausführung wollte ich darlegen, dass der Freund nicht in einer "gewerblichen Umgebung", also nicht als Unternehmer tätig und somit berechtigt ist, die Privatlizenz zu erwerben (wie gesagt, wenn er niemals Geld oder Geldeswert entgegen nimmt).

Gerne können wir weitere Feinheiten diskutieren.

Beste Grüße
Joseph

Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
bei Antwort benachrichtigen
Alles sicher cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Hallo,

ich glaube nicht das ein Softwarehersteller nachvollziehen kann mit welchem Programm eine Grafik oder eine Datei erstellt wurde.

Gruß

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Hi!

Anderer Gedanke: ich bin der Meinung, dass ausschließlich der Hersteller festlegt, was er als "private Zwecke in einer nicht gewerblichen Umgebung" betrachtet.

Hast du mal Corel kontaktiert und gefragt, wie sie die geplante Verwendung der Software betrachten?

Ich würde "Kostendeckung der Feier" als kommerziellen Einsatz bewerten.

Hier wurde die Sache auch diskutiert: https://www.psd-tutorials.de/forum/threads/coreldraw-x6-special-edition-ohne-einschraenkung.168501/page-2

Erwähnt wird da eine SE-Version 6: http://www.pearl.de/a-PK5012-2210.shtml

Ob die unter Win10 läuft, weiß ich natürlich nicht, ich nutze nichts von Corel (als Linux-Anwender auch etwas schwierig). Ich würde allerdings prüfen, ob man nicht einfach eine virtuelle Maschine mit der Version 4 unter Win10 installieren und nutzen kann (mit dem zuletzt verwendeten Betriebssystem (XP?)).

Update: Oha! Es gibt noch mehr Leute die eine Corel X4 Suite unter Win10 zum Laufen bringen wollen. das nimmt Ausmaße an...

http://community.coreldraw.com/talk/coreldraw_graphics_suite_x4/f/246/t/51500

Man umgeht die Installationssperre auf Win10 und das teil zerballert die Windows Registry/Installation und das versucht man dann wieder zu flicken.
Eine VM mit Win7 oder XP erscheint mir da deutlich einfacher und vermutlich fehlerfreier zu sein.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen
giana0212 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
Optionen

Hi,

falls gar nichts geht, gibt es noch das hier:

https://inkscape.org/de/

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
bei Antwort benachrichtigen