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Microsoft wegen Windows 10 Datenschutzbestimmungen verklagt

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale NRW will Microsoft wegen unzureichender Datenschutzbestimmungen vor Gericht zerren. Sie hält die eingesetzte Datenschutzklausel für unzulässig.

Originalmeldung der Verbraucherzentrale:

Seit Mitte vergangenen Jahres bietet Hersteller Microsoft sein neues Betriebssystem Windows 10 als kostenfreies Upgrade für Nutzer von Vorgängersystemen wie etwa Windows 8.1 an. Wer umsteigt, sieht sich auch aufgrund des "Cloud"-Ansatzes von Windows 10 mit einer deutlich stärkeren Online-Anbindung konfrontiert als noch zu Zeiten von Windows 7. In der Folge können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin "Cortana" oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden: etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf.

Umsteiger sahen sich hierbei aber mit einer unzureichenden Datenschutz-Klausel konfrontiert – so jedenfalls die Meinung der Verbraucherzentrale NRW. Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies. Dabei gilt: Ohne Zustimmung kein Upgrade.

Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft. Darüber hinaus lautet die Kritik auch, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt, da sie zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei.

Die Folge: Das US-Unternehmen wurde abgemahnt und aufgefordert, die unzureichende Datenschutz-Klausel nicht mehr zu verwenden. Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale NRW Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.

Michael Nickles meint:

Nachdem die Sache bereits restlos durchgekaut ist, gibt es jetzt also einen kleinen bedeutungslosen Nachtritt von der Verbraucherzentrale. Die will damit wohl beweisen, dass sich die Angestellten dort nicht totlangweilen, wirklich um Verbraucherschutz bemüht sind. "Datenschutz" - dieser Begriff ist längst zur Lachnummer verkommen.

US-Unternehmen wie Google, Facebook und Co pfeifen da schon seit Jahren drauf, dass Microsoft sich jetzt auch nach Lust und Laune bedient ist schnuppe. Geschimpfe über Microsoft ist ebenfalls lachhaft. Niemand ist gezwungen Windows zu verwenden, Linux ist eine hervorragende Alternative.

Aber Microsoft hat halt gelernt, dass die Masser der Nutzer willige Allesfresser sind. Wenn Windows 10 morgen sämtliche PCs zerstören würde auf denen es läuft, dann würden die Nutzer bitterböse aufschreien, die Welt würde kopfstehen - ein sehr kurzes Weilchen. Danach würden dann "Windows 11"-Rechner angeschafft werden.

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gerhard38 Michael Nickles „Microsoft wegen Windows 10 Datenschutzbestimmungen verklagt“
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Ich frage mich da immer, ob das "Konsumentenschutz" oder Entmündigung des Konsumenten ist, wo ein Bereich des täglichen Lebens derart reglementiert wird, dass selbst der DAU auch noch machen (klicken) kann, was immer er will, und wenn es dann zu für ihn unerwünschten Folgen kommen könnte, nicht er Schuld hat, sondern die Firma oder das Unternehmen, denn die haben das nicht DAU-gerecht gestaltet.

 

Diese elendslangen AGB und Lizenzbestimmungen, die kaum mehr jemand liest, sind genau die Folge der Forderungen der Konsumentenschützer, die monieren, dies oder das sei zu wenig deutlich gesagt worden, das sei nicht dort gestanden, das wäre zu allgemein formuliert gewesen, das habe der Konsument nicht wissen / ahnen können. Eine vielfach berechtigte Kritik. OK, die Industrie passt sich an, die AGBs werden immer ausführlicher und länger, und, weil die Sachverhalte komplex sind, schlägt auch noch "Juristendeutsch" zu. Jetzt beklagt man, dass die zu lange und außerdem unverständlich sind.

 

Wirklich schwierig, es allen recht zu machen.

 

Gruß, Gerhard

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