Da bin ich mal gespannt, was die Schweizer so entscheiden..

Da bin ich mal gespannt, was die Schweizer so entscheiden..
und stattdessen lieber im trükischen Knast zu verrecken
Die Abschiebung kommt erst nach der Haftverbüßung. Erst büßen, dann wandern. ;-)
Eine Straftat ist schnell begangen. Selbst wenn man es nicht will. Da sind wir noch gut mit unseren kleinen Betrafungen.