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News: Sound, Video, MP3 und Co

YouTube vs. GEMA – das Gezerre geht in die nächste Runde...

Olaf19 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

...diesmal vor dem Oberlandesgericht München. Wieder geht es um Schadenersatzansprüche gegen YouTube wegen der Musiktantiemen an die Urheber – YouTube hält dagegen, nur die technische Plattform bereitzustellen.

Der Focus-Artikel rollt die Historie der ganzen Streiterei noch einmal auf, von der YouTube-Gründung 2005 angefangen über die Übernahme durch YouTube 2006 bis zum Beginn des Rechtsstreits 2009.

Quelle: www.focus.de

Olaf19 meint: Das Internet ist kein Land. Es ergibt daher keinen Sinn zu sagen, das Video X ist im Land Y nicht verfügbar. Das ist Quatsch. Entweder das Video ist illegal, dann soll man es entfernen (lassen) oder eben nicht, dann muss es jeder aufrufen und anklicken können.

Neben den einschlägig bekannten Unblocker-Tools ist der Download-Dienst convert2mp3.net eine gute Möglichkeit, um alle Videos sehen zu können. Dann hat man es auch gleich lokal auf Pladde.

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Borlander Olaf19 „Rechtlich ausschlaggebend dürfte der Geschäftssitz des Anbieters sein. Wenn in Absurdistan K pornos legal sind und ein ...“
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Rechtlich ausschlaggebend dürfte der Geschäftssitz des Anbieters sein.

Die Ermittlung des Geschäftssitzes ist (z.B. aus Gründen der Steueroptimierung) allerdings auch nicht unbedingt so einfach. Besonders bei international ausgerichteten Unternehmen. Und diese haben dann oft auch noch mehreren Ländern Geschäftsstellen. Man könnte nun natürlich nur noch Inhalte erlauben die in allen Ländern erlaubt sind in denen es eine Geschäftsstelle gibt.

Noch schwieriger wird es beim Thema Rechteverwertung: Es kann durchaus auch sein, dass Rechte für die Veröffentlichung in bestimmten Ländern erworben wurden und in anderen nicht.