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News: Sound, Video, MP3 und Co

YouTube vs. GEMA – das Gezerre geht in die nächste Runde...

Olaf19 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

...diesmal vor dem Oberlandesgericht München. Wieder geht es um Schadenersatzansprüche gegen YouTube wegen der Musiktantiemen an die Urheber – YouTube hält dagegen, nur die technische Plattform bereitzustellen.

Der Focus-Artikel rollt die Historie der ganzen Streiterei noch einmal auf, von der YouTube-Gründung 2005 angefangen über die Übernahme durch YouTube 2006 bis zum Beginn des Rechtsstreits 2009.

Quelle: www.focus.de

Olaf19 meint: Das Internet ist kein Land. Es ergibt daher keinen Sinn zu sagen, das Video X ist im Land Y nicht verfügbar. Das ist Quatsch. Entweder das Video ist illegal, dann soll man es entfernen (lassen) oder eben nicht, dann muss es jeder aufrufen und anklicken können.

Neben den einschlägig bekannten Unblocker-Tools ist der Download-Dienst convert2mp3.net eine gute Möglichkeit, um alle Videos sehen zu können. Dann hat man es auch gleich lokal auf Pladde.

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Olaf19 giana0212 „Hättest Du 5 Verwertungsgesellschaften, könnte der Gesetzgeber nicht annehmen, daß eine bestimmte Gesellschaft mit ...“
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Hättest Du 5 Verwertungsgesellschaften, könnte der Gesetzgeber nicht annehmen, daß eine bestimmte Gesellschaft mit Sicherheit alles vertritt.

Das eben meinte ich mit der Formulierung: "...wenn es noch 5 andere Verwertungsgesellschaften gäbe, die sich alle um die Verwertungsrechte kloppen".

...die meiner Meinung nach verfassungswidrige Beweisumkehr würde wegfallen.

Ist die denn wirklich an den Umstand gekoppelt, dass es nur eine,wirklich bedeutende Verwertungsgesellschaft gibt? Gäbe es andernfalls nicht anstelle der "GEMA-Vermutung" – zugegebenermaßen ein blödes Konstrukt! – eine Verwertungsgesellschafts-Vermutung?

Genau diese Balance der Interessen ist aber die Aufgabe der Regierung. Also wieder komplett versagt.

Das Urheberrecht ist aber keine Kopfgeburt von Merkels GroKo.

CU
Olaf