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Wie verdreht muss man im Kopf sein?

Anonym60 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Da stehe ich heute vor meiner Wohnungstür und sehe auf der Tür, dass jemand seine Scheiße dort abgewischt hat. Wie krank muss man denn sein? Selbst die Wände seitlich waren auch noch betroffen. Einfach widerlich!

Da ist jemand nicht zufrieden mit seinem Leben und lässt es an meiner Tür aus.

Ich kann mir schon denken wer es war, aber leider kann ich ja nicht einfach so eine Kamera im Treppenhaus verstecken.

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gelöscht_265507 Anonym60 „Ich weiß ganz genau wer es war. Der Typ ist nicht einmal beim ...“
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Würde ich zur Polizei gehen die würden mich doch nur auslachen.

Nicht unbedingt.

Sachbeschädigung ist nach §303 StGB eine Straftat.

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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