Off Topic 20.481 Themen, 227.568 Beiträge

Wie verdreht muss man im Kopf sein?

Anonym60 / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Da stehe ich heute vor meiner Wohnungstür und sehe auf der Tür, dass jemand seine Scheiße dort abgewischt hat. Wie krank muss man denn sein? Selbst die Wände seitlich waren auch noch betroffen. Einfach widerlich!

Da ist jemand nicht zufrieden mit seinem Leben und lässt es an meiner Tür aus.

Ich kann mir schon denken wer es war, aber leider kann ich ja nicht einfach so eine Kamera im Treppenhaus verstecken.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_15325 Anonym60 „Wie verdreht muss man im Kopf sein?“
Optionen

Ja übel soetwas. Verstehe auch Menschen nicht, die neben Toiletten machen oder Vandalismus ausüben. Sowas ist im wahrsten Sinne des Wortes asozial.

bei Antwort benachrichtigen
Anonym60 gelöscht_15325 „Ja übel soetwas. Verstehe auch Menschen nicht, die neben ...“
Optionen

Ich weiß ganz genau wer es war. Der Typ ist nicht einmal beim Vermieter gemeldet sondern wohnt bei denen einfach so mit. Das sehe ich z. B. an der Jahresabrechnung, weil da ein paar Personen immer fehlen in der Berechnung. Seit dem 01.11.15 geht das ja nicht mehr, weil man ja eine Bescheinigung vom Vermieter braucht falls man sich so einfach beim Einwohnermeldeamt irgendwo anmeldet.

Würde ich die Schweinerei dem Vermieter mitteilen, dann würde ich sicherlich das volle Programm mit Einbruch usw. bekommen. Mindestens 1x im Jahr ist hier die Polizei und wollen von denen etwas.

Würde ich zur Polizei gehen die würden mich doch nur auslachen.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Anonym60 „Ich weiß ganz genau wer es war. Der Typ ist nicht einmal beim ...“
Optionen
Würde ich zur Polizei gehen die würden mich doch nur auslachen.

Nicht unbedingt.

Sachbeschädigung ist nach §303 StGB eine Straftat.

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

bei Antwort benachrichtigen
Anonym60 gelöscht_265507 „Nicht unbedingt. Sachbeschädigung ist nach 303 StGB eine ...“
Optionen

Hätte nicht gedacht, dass dies unter Sachbeschädigung fallen könnte, weil es nur verdreckt war. Der feine Herr ist zwar schon vorbestraft, wurde von der Polizei vergangenes Jahr abgeholt für knapp eine Woche wohl eingesperrt, aber ich denke der Typ würde dann bei mir einbrechen wenn ich nicht da wäre.

Ich habe nämlich so eine tolle alte Tür mit einzelnen Glaselementen. Selbst wenn ich die Tür von innen verstärken würde so könnte man von außen einfach das Holz brechen.

Der ist so krank im Kopf, dass er schon Wutanfälle im Treppenhaus hat wenn ihm etwas nicht passt und dann einfach entweder mit seinem Kopf, Arm oder Hand gegen die Wand schlägt.

Falls das noch einmal passiert muss ich mir etwas überlegen. Das war mal eine schöne Wohngegend.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Anonym60 „Hätte nicht gedacht, dass dies unter Sachbeschädigung fallen ...“
Optionen

Für Einbrüche gibt es eine Hausratversicherung.

Aber eine Alternative ist sicherlich umziehen.

bei Antwort benachrichtigen
Anonym60 gelöscht_265507 „Für Einbrüche gibt es eine Hausratversicherung. Aber eine ...“
Optionen

Eine Hausratversicherung habe ich. Umziehen kann ich vergessen. Die Mieten sind hier enorm angestiegen. Wohnungen in alten Häusern waren schon teuer als ich vor Jahren hier eingezogen bin. Das heftigste Beispiel war eine Dachgeschoss Wohnung mit 45 m² und einer Kaltmiete von knapp 600 Euro.

600 / 45 =13,33 pro m². Nicht einmal eine Dämmung. Sogar noch die ersten Dachpfannen von wahrscheinlich 1945. 

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Anonym60 „Eine Hausratversicherung habe ich. Umziehen kann ich vergessen. ...“
Optionen

Nun ja, ich kann dir da keinen richtigen Rat geben.

Bleibt echt nur eine Anzeige nach der anderen zu starten.

Und wenn der Typ dann komplett ausrastet, wird er weggeschlossen.

bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann gelöscht_265507 „Für Einbrüche gibt es eine Hausratversicherung. Aber eine ...“
Optionen

Wenn eine Eingangstüre nicht sicher ist, auch noch mit Glasscheiben versehen,

zahlt keine Versicherung!!!

NACHFRAGEN bei seiner Versicherung, würde SICHER helfen!!!

Kassieren tuen die gerne, Bezahlen - -

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 peterdeutzmann „Wenn eine Eingangstüre nicht sicher ist, auch noch mit ...“
Optionen

Du hast nicht die große Ahnung von Versicherungen, oder?

Die Eingangstüre gehört nicht zur Wohnung, sondern zum Haus und da hat der Mieter gar nie nix mit zu tun.

Das ist der Trick mit den Mietwohnungen.

Und generell: Was ist sicher?

bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann gelöscht_265507 „Du hast nicht die große Ahnung von Versicherungen, oder? Die ...“
Optionen

Da dieser vermeintliche Mensch sich schon im Haus befindet, wird er bestimmt nicht 6Etagen runter, die Haus-Eingangstüre aufbrechen, um dann klamm und heimlich die Eingangs-Wohnungstüre aufzubrechen?!!!

Na ja, IT-Lok?

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 peterdeutzmann „Da dieser vermeintliche Mensch sich schon im Haus befindet, wird ...“
Optionen

Ich versuche es dir mal zu erklären.

Du springst jetzt von der Tür zu dem Täter. *kopfschüttel*

Es dreht sich um die Tür.

Die Tür ist eine Eingangstür einer Mietwohnung, die man eigentlich nur aufbrechen kann, wenn man durch die Haustür einbricht, oder aber sich von einem Hubschrauber abseilt.

Diese Eingangstür muss nur zu UND abgeschlossen sein. Es ist da vollkommen egal, welche Beschaffenheit sie hat. Mit dem Vorgang des Abschließens sind alle Erfordernisse erfüllt. Kein Mieter kann oder darf sich eine Stahltüre einbauen.

Anders ist es möglicherweise bei einem Einfamilienhaus. Aber das weiß ich nicht.

Also: NACHDENKEN.

Der Mauer sagt:

Erst grübeln, dann dübeln.

bei Antwort benachrichtigen
Anonym60 gelöscht_265507 „Ich versuche es dir mal zu erklären. Du springst jetzt von der ...“
Optionen

Die Haustür selber zum Haus ist modern und hat eine Mehrfachverriegelung.

Als Wohnungstür habe ich so eine, aber mit sechs Glaselementen. Solche alten Türen haben sehr viele. Ich kapiere auch nicht wie man so etwas damals eingebaut hat. Diese Türen sind unsicherer als eine normale alte Zimmertür die komplett aus Holz besteht.

http://www.ebay.de/itm/alte-Tur-Zimmertur-Holztur-mit-Glas-ca-83-8-cm-x-ca-211-0-cm-/271846179685?hash=item3f4b4b8365:g:GeAAAOSweW5VN2oL

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Anonym60 „Die Haustür selber zum Haus ist modern und hat eine ...“
Optionen

Um deine Tür musst du dir keine Sorgen machen. Sie gehört dir nicht. Das ist Wohngebäude.

Du musst sie nur abschließen, wenn du weggehst. Nicht einfach nur zuziehen.

Dein Hauptschutz ist die Eingangstür des Hauses.

Wenn das anders wäre, hätte deutschlandweit KEIN Mieter einen Versicherungsschutz.

bei Antwort benachrichtigen