...der aktuellen Flüchtlingsdebatte:
Dunkles Deutschland
Heute Abend 22:45 Uhr im Ersten.
Lesenswert dazu auch dieser Beitrag auf Telepolis:
http://www.heise.de/tp/artikel/46/46233/1.html
Off Topic 20.153 Themen, 223.631 Beiträge
Hast Du gut gelesen, aber anscheinend "wiedermal" nicht alles. Das gilt nämlich nur für anerkannte Asylbewerber, ergo nicht für die jetzt erst Ankommenden.
Zitate von Seite 44:
Sozialhilfeleistungen: Mit einer Duldung besteht lediglich ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nicht nach dem SGB II
Kindergeld: Mit einer Duldung besteht grundsätzlich kein Kindergeldanspruch.
Wenn Du das verlinkte Dokument u.a. ab Seite 8 richtig lesen würdest, kämst Du auf die tatsächlichen Zahlen:
auszuzahlende Barbeträge:
alleinstehend - 134€
Partner - 120€
uswusf.
Dann passt es nur wieder nicht in das Schema des Sozialschmarotzers.
Mit diesem Barbetrag sind u.a. die von Dir erwähnten "kostenlosen" Leistungen abzudecken. Viel Spass beim Shoppen in den Luxusläden. Haben sie kein Geld, dann müssen sie ja wohl Klauen gehen - oder?
Die medizinische Versorgung ab Seite 10 wird als stark eingeschränkt bezeichnet, also nix mit kostenlosen Vollversorgen. Dann gab es einen Herren hier, der sich über eventuell eingeschleppte Krankheiten mokierte, da ist es vielleicht besser, die Ankömmlinge zumindest zu untersuchen.
Kostenlose Deutschkurse - irgendwie müssen sie sich verständigen und einbinden, idealerweise geht das zu einem Gutteil über die Sprache. Soll man die Flüchtlinge jetzt über bezahlte Kurse vom Erwerb derselbigen künstlich abhalten?
Keine Verpflichtungen - NöJaNö, da bin ich mir jetzt selbst nicht einig. Grundsätzlich dürfen Asylbewerber nicht arbeiten, solange sie nicht anerkannt werden oder nur geduldet sind. Das staffelt sich je nach Status des Anerkennens. Tun sie das trotzdem freiwillig oder für einen geringen Obulus, um sich sinnvoll einzubringen, wird dann gefaselt, dass sie die Arbeitsplätze wegnehmen, obwohl das ebenfalls gequirlte Scheisse ist wie bei den 1-Euro-Jobbern. Tun sie das nicht, sind sie faul.
Teilzitat für z.B. Besitzer einer Aufenthaltsgestattung:
Zugang zum Arbeitsmarkt: Während des Asylverfahrens gilt im ersten Jahr des Aufenthalts für den Arbeitsmarktzugang eine Wartefrist und es darf keine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Auf diese Frist werden jedoch eventuell vorangegangene Aufenthaltszeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung angerechnet (§ 61 Abs. 2 AsylVfG).
Danach gilt: Eine Zustimmung zur Beschäftigung darf von der Ausländerbehörde nur erteilt werden, wenn die ZAV festgestellt hat, dass für diesen konkreten Arbeitsplatz keine bevorrechtigten Bewerber (z.B. Deutsche oder EU-Bürger) zur Verfügung stehen und Tariflohn bzw. ortsüblicher Lohn bezahlt wird (Vorrang- und Lohnprüfung.
Falls Du bereits Probleme damit haben solltest, dieses Kauderwelsch zu durchstossen, wird´s ohne Deutschkenntnisse oder Dolmetscher für die Flüchtlinge aber ganz duster.
So richtig recht machen kann man es anscheinend nicht als Flüchtling, sonst müssten sich die "Asylgegner" ja irgendwann mal festlegen und sich nicht immer nur den genehmen Teil aus solchen Papieren herauspicken. Das sind die üblichen Aussagen, die derzeit im Netz kursieren.
PS zum Thema Grenzen: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich und zum Glück wurde das 1989 nicht auch so bierernst gesehen, als die grosse Freiheit über die DDR-Bürger hereinbrach. Vorher waren Republikflüchtlinge gen Westen Helden und die Schleuser Fluchthelfer. Nach den damals gültigen Gesetzen sowohl der BRD und der DDR waren diese Grenzübertritte auch illegal, wie das wohl in jedem Fall so sein dürfte.
PPS.
Ich kenne Menschen, die sich mit einem Vollzeitjob schlechter stehen!
Ach - und daran sind die Flüchtlinge schuld oder dienen sie nur als Sündenbock, auf die sich der Frust fokussieren lässt?