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ARD ZDF ganz Schlau über erst über Gemeinde Pfändung

user_324415 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Also kurz und knapp. Widerspruch gegen die AZD haben keine Reaktionen bewirkt.
Die AZD hat die Forderung an meine Gemeinde geleitet und diese hat sich verpflichtet gefühlt mir das Konto zu pfänden ( ist Ihnen bekannt gewesen , weil ich mal Hartz 4 Bescheid schicken musste (habe aber jetzt Arbeit), nachdem ich auch hier Widerspruch eingelegt hatte..
Nun hatten Sie mein Konto Dicht gemacht und ich habe Klage eingereicht.
Ja , verloren, da die Gemeinde sich auch noch einen Anwalt genommen hat , der sein Büro 20 Meter neben dem Gericht hatte. Ja und jetzt Still ruht der See.. auf meinen Konto ist die Gemeinde drauf ( aber ist ja nichts zu holen) und jetzt kommt es... neuer Brief der AZD.. es sind ja wieder 3 Monate vergangen diese fordern sie jetzt ein mit dem Satz DIESER BESCHEID IST EIN VOLLSTRECKBARER TITEL.. und möchten damit das Geld für 3 Monate und Erinnern mich gleich doch den Rest zu zahlen der ja zur Betreibung an die Gemeinde gegangen ist.

Ja.. was mach ich ?

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Alpha13 gelöscht_324434 „Wenn rechtmäßig gepfändet werden soll, müsste es eine ...“
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollziehungsbeamter

Die brauchen da sowas von definitiv kein Urteil oder anderen gerichtlichen Titel und mindestens das sollte man schon wissen!!!

Und nen Durchsuchungsbeschluss brauchen die auch nur, wenn der Schuldner nicht kooperativ ist und den bekommen Sie sofort!

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