Sehr geehrter Herr Nickles,
als meine Freundin und ich aus dem Urlaub gekommen sind, haben wir beide jeweils eine uns unbekannte vereinbarte Ratenzahlung erhalten. Wir beide leben in einem Haushalt, sind aber nicht verheiratet.
Wir beide haben jeweils eine offene Belastung i.H.v. € - 395,56 und sollen nun monatlich 50,- € abstottern.
Diese angebliche Ratenzahlung wurde NIEMALS mit uns vereinbart und weshalb sollen wir beide jeweils einzeln zahlen, obwohl wir gemeinsam in einer Wohnung leben?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Gruß SHAGGY.
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die Studie des Ministerium ist von Ende 2014, seitdem sind keine bekannten Rechtsurteile unter Berücksichtigung dieser höchstenministerialen Studie, die eindeutig besagt, dass die Gebühren eine Steuer sind und daher nicht vom Beitragsservice "eingezogen werden können".
Steuererhebungen ist eine Bundessache und keine Ländersache!
das ist Fakt und keine daher gesagte Meinung!