Nächste Woche kann ich meinen neuen PA abholen. Für mich steht die Frage, soll ich die Onlinefunktion aktivieren oder das bleiben lassen.
Hat einer von Euch damit Erfahrungen gut oder...
Gruß
Jürgen aus dem Wald
Nächste Woche kann ich meinen neuen PA abholen. Für mich steht die Frage, soll ich die Onlinefunktion aktivieren oder das bleiben lassen.
Hat einer von Euch damit Erfahrungen gut oder...
Gruß
Jürgen aus dem Wald
Hallo,
1) die Online-Funktion für die "eID" ist, zumindest seit einiger Zeit, bereits bei der Kartenherstellung freigeschaltet. Dieser kann aber bei der Antragstellung widersprochen werden. Man kann eine freigeschaltete auch wieder deaktivieren lassen, muss dann aber bei erneuter Aktivierung 6 EUR Gebühren zahlen.
2) Die Online-Funktion geht seit dem Vorjahr (offiziell) nur mehr mit der AusweisApp2, auf PC unter Windows ab 7. Diese stammt von Fa. Governikus und steht kostenlos zum Download bereit. Es gibt noch eine Java-Anwendung aus früherer Zeit. Die genannte App ist aus Anwendersicht etwas primitiv im Handling, man kann aber damit leben - sofern auch die Authentifizierungsserver mitspielen und das Operating nicht pennt, wie heute Morgen..
3) Von den geeigneten, kontaktlosen (RFID-) Kartenlesern sind in erster Linie drei Varianten von ReinerSCT zu nennen. Die billigste allerding nur mehr mit langer Wartezeit erhältlich. Die mittlere, so um die 70 EUR, geht für alte Kontaktkarten und, im zweiten Schlitz, für den nPA. Die teuerste, so um die 145 EUR geht auch für Signaturkarten. Ich habe noch einen alten Kartenleser für die qualifizierte, digitale Signatur. Ein Zertifikat mit dem nPA habe ich nicht.
4) Die noch geringe Angebotspalette der Ämter ist m.E. nicht nur durch ein Bundesländer-Chaos zu erklären, sondern auch durch Zerstrittenheit und Prestige-Kämpfe innerhalb der Bundesländer. Einige Vereinheitlichungen sind allerding schon zu erkennen, nachdem die Machthaber im "eGovernment" nicht alle unbelehrbar waren. Dass trotzdem, "aus Sicherheitsgründen", noch immer die Briefpost empfohlen wird, so auch vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten für den öfftl. Bereich, oder gar die Mitteilung per Fax (!), so z.B. beim OLG München, spricht auch für sich. Und wer sich an einen trüben Tag mal erheitern möchte, studiere die "Richtlinien für die elektronische Kommunikation" der Landeshauptstadt München, Erfinderin von LiMUX, mit dem man es Microsoft mal zeigen wollte, und Verursacherin bombastischer Computerausfälle in jüngster Zeit...
Mit Gruß