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ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren

Michael Nickles / 39 Antworten / Flachansicht Nickles
Durchdacht. Am Ort der Gerichtsvollstrecker-Büros in München gibt es auch gleich die "Pfandkammer" und es werden auch gleich die Versteigerungen des Amtsgerichts abgewickelt. (Foto: mn)

Vollstreckungsverfahren bei Rundfunkbeitragsgegnern sind längst ein Normalfall geworden.

Im vergangenen Jahr haben die TV-Unternehmen ARD und ZDF gemäß eigenem Geschäftsbericht bereits fast 900.000 Vollstreckungen beantragt, inzwischen dürfte die Zahl die Millionengrenze überschritten haben.

Unbekannt ist, wie viele neue Vollstreckungen 2015 bereits hinzugekommen sind.

Unbekannt ist die Zahl jener, die aufgrund der Drohungen eingeknickt sind und notgedrungen bezahlt haben - wenngleich eventuell auch nur für eine "Runde" nach dem Motto: eine verlorene Schlacht ist noch lange kein verlorener Krieg.

Hinweis: Ich bin juristischer Laie und nicht in der Lage Rechtberatung zu geben. Dieser Blog-Beitrag ist ausschließlich ein Bericht meiner persönlichen Vorgehensweise und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit.

Bis zum bitteren Ende...

Unbekannt ist auch die Zahl der hartnäckigen Verweigerer die es eisern bis zum "bitteren Ende" aussitzen wollen. Unbekannt ist bislang, wie dieses bittere Ende aussieht. Wer sich der Zwangsgebühr nicht durch "Selbstverbrennung" entziehen will, dem droht im schlimmsten Fall Knast, quasi "Beugehaft".

Dieser ganz besondere Service droht gewiss aber nur bei Extremfällen: dann, wenn die "Vollstrecker" ums Verrecken keine Methode finden irgendwie ans Geld zu gelangen, ein Betroffener einfach hartnäckig bleibt. Und auch diese Spezialbehandlung wird sich nur begrenzt in die Praxis umsetzen lassen: eine "Million" Zahlungsverweigerer kann man nicht einfach in den Knast stecken.

Der Punkt der Entscheidung ist auf jeden Fall dann erreicht, wenn der "gelbe Brief" eines zuständigen Gerichtsvollstreckers (streng Deutsch heißen die "Gerichtsvollzieher", obgleich sie bevorzugt mit "Vollstreckung" drohen) ordnungsgemäß zugestellt ist. Die Rede ist wohlgemerkt von einem wirklich ordnungsgemäß zugestellten Schreiben (wie hier exakt gezeigt). ALLE anderen Schreiben von Service, Co und sonstwas sind irrelevant.

Auf ein "gelbes" Vollstreckungsschreiben muss reagiert werden - sonst nehmen die Dinge einfach vollautomatisch ihren Lauf, es gibt keine Ausreden mehr! Wenn DAS Vollstreckungsschreiben im Postkasten zugestellt wurde, muss also reagiert werden. Wie reagiert wird, hängt von der persönlichen Situation ab, wie man sich zuvor gegenüber dem "Service" verhalten hat.

Wie immer sind die folgenden Dinge nicht als Rechtberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist und kann nur selbst erfahrene und berichtete Dinge zusammenfassen, ohne Anspruch auf deren Richtigkeit.

"Vogel Strauß Nummer":  Es soll Leute geben, die vom Service niemals irgendein Schreiben erhalten haben und folglich auch niemals auf ein Schreiben reagieren konnten, also erstmals durch den "gelben Brief" vom Vollstrecker überhaupt von der Sache erfahren haben.

Vor gut zwei Jahren wurde in Anti-GEZ-Kreisen häufig betont, dass diese Vogel Strauß Nummer (also Kopf in den Sand stecken, von nichts wissen) nicht ratsam ist. Es besteht die Gefahr, dass Gerichte es einfach nicht für glaubhaft halten, dass Dutzende auf normalem Postweg zugestellte Schreiben einfach nicht angekommen sein sollen.

Aktuell liegt mir aber konkret ein Verfahren vor, bei dem diese "Nix gekommen"-Nummer funktioniert hat. Das Amtsgericht hat geurteilt, dass der Bayerische Rundfunk die Beweislast trägt, dass der Empfänger seine Schreiben erhalten hat. Eine reine Auskunft des Rundfunks, man habe die Schreiben verschickt, reicht dem Gericht nicht aus.

Durch die "Vogel Strauß"-Nummer besteht also durchaus eine Chance, dem "Service" eine Arschkarte zu verpassen: alle seine Schreiben (die niemals ankamen) waren dann einfach Papier- und Portovergeudung.

Im Fall der "Vogel Strauß" Nummer kann man die Vollstreckung also einfach mit dem Hinweis abwehren, dass man nie eine Forderung erhalten hat. Das funktioniert ausdrücklich nur dann, wenn niemals irgendein Kontakt mit dem Rundfunksender oder dem Service stattgefunden hat.

"Laufende Klage": Gegen die echten Bescheide des Service wurde Widerspruch eingelegt und irgendwann kam es dann zur Klage gegen die zuständige Rundfunkanstalt. Viele haben bei ihren Schreiben auch jeweils "Aussetzung der Vollstreckung" beantragt.

Auch das ist aber keine Garantie für vorläufige Ruhe, bis das Klageverfahren durch ist. Auch während ein Klageverfahren noch läuft, ist es gängige Praxis das der Rundfunksender schon mal die Vollstreckung einleitet - wie auch bei mir geschehen.

Vollstreckungsschreiben: entweder es wird bis zur Fristsetzung gezahlt oder man muss zu einem Ladungstermin antreten.

Vier Möglichkeiten, nur eine taugt...

Wie auf eine "gelben Brief" eines Vollsteckers reagiert wird, hängt also ein wenig von der individuellen Situation ab. Auf jeden Fall enthält das Vollstreckungsschreiben zwei Dinge:

- einen Zahlungstermin, bis zu dem man die Sache durch Zahlung halt erledigen kann.

- einen Vorstellungstermin, bei dem man antanzen muss wenn man nicht zahlen will um dort eine "Vermögensauskunft" abzuliefern, worauf der Vollstrecker dann seine Nummer durchzieht. Wer sich auf eine Vermögensauskunft einlässt, hat also praktisch verloren: es folgt dann das Kassieren mit der "bequemsten" Methode, beispielsweise Kontopfändung.

Als dritte Möglichkeit bleibt natürlich nichts tun, weder zahlen, noch den Termin beim Gerichtsvollstrecker wahrnehmen. Diese Variante ist grundsätzlich falsch - auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen. Der Vollstrecker ist sozusagen eine Maschine. Es interessiert ihn nicht worum es geht, ob es richtig oder falsch, berechtigt oder unberechtigt ist.

Der Vollstrecker hat vom Vollstreckungsgericht einen Vollstreckungsauftrag gekriegt und der wird nach Schema F durchgezogen, basta. Ein Gerichtsvollzieher ist auch nicht in der Lage eine Vollstreckung einzustellen. Die einzige richtige Beschwerdestelle ist das zuständige Vollstreckungsgericht (beziehungsweise die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts), das den Gerichtsvollstrecker beauftragt hat - und ihn auch zurückpfeifen kann.

Um Zeit zu gewinnen und eine Vollstreckung abzuwehren, sind zwei Schritte nötig, die unbedingt rechzeitig - VOR ABLAUF DES LADUNGSTERMINS - durchzuziehen sind:

Erinnerungsschreiben an das Vollstreckungsgericht/Amtsgericht.

1. Beim Vollstreckungsgericht/Amtsgericht Erinnerung einreichen: der juristische Begriff "Erinnerung" ist sehr missverständlich. Es geht hier nicht im sprachgebräuchlichen Sinne ausdrücklich darum an etwas zu erinnern.

Vielmehr ist damit auch gemeint, auf eine Sache hinzuweisen. An dieser Stelle gilt zu kapieren, dass man es mit verschiedenen Gerichten zu tun hat, beispielsweise Verwaltungsgericht (wo eventuell grad die Klage läuft) und mit dem Vollstreckungsgericht/Amtsgericht (bei dem der Sender die Vollstreckung beantragt hat).

Das Vollstreckungsgericht kommuniziert anscheinend nicht automatisch mit dem Verwaltungsgericht - es weiß nichts von einer aktuell laufenden Klage, mit der die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragsforderung angefochten wird.

Das Vollstreckungsgericht muss also daran erinnert werden, dass eine Klage läuft und die Vollstreckung daher auszusetzen ist. So eine "Erinnerung" kann recht simpel formuliert werden. In meinem Fall hab ich es so gemacht (wie auch im Bild zu sehen):

Aktenzeichen 135 451 013 / 28 DR DRII-1281/15

Erinnerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Rechtmäßigkeit der Forderung des Gläubigers wurde bislang nicht bestätigt. Ich erinnere hiermit an das laufende Klageverfahren M 6b K 15.274 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München.

Hiermit reiche ich deshalb Beschwerde gegen den obigen Vollstreckungsbeschluss ein und weise ihn zurück. Es wird beantragt:

1. die Einstellung der Zwangsvollstreckung

2. das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers vom 1.12.2014 zurückzuweisen

3. die Verfahrenskosten dem Gläubiger aufzuerlegen

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Nickles

Da ich sowieso in die Stadt rein musste, bin ich beim Vollstreckungsgericht/Amtsgericht vorbei und hab das Schreiben persönlich abgegeben und eine Eingangsbestätigung erhalten.

Schreiben an meine Gerichtsvollstreckerin mit dem Hinweis, dass beim Vollstreckungsgericht Erinnerung eingereicht wurde.

2. Den Gerichtsvollstrecker über die eingereichte Erinnerung informieren: Generell sollte das Vollstreckungsgericht mit dem beauftragten Vollstrecker kommunizieren, es ist aber ausdrücklich sinnvoll, das selbst zu tun.

Auch das Schreiben an den Gerichtsvollstrecker kann recht kurz gehalten werden (siehe auch Bild):

Aktenzeichen 135 451 013 / 28 DR DRII-1281/15

Erinnerung

Sehr geehrte Frau nnnn,

Im Hinblick auf obige Forderung teile ich erneut meine grundsätzliche Bereitschaft zur Zahlung mit.

Ich habe in der Sache eine Erinnerung beim Amtsgericht München eingereicht, Kopie anbei. Aus diesem Erinnerungsschreiben ist auch ersichtlich, warum eine Zahlung der Forderung aktuell nicht möglich ist: weil die Rechtmäßigkeit der Forderung erst im laufenden Klageverfahren zu klären ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Nickles

Nochmals um Missverständnisse zu vermeiden: an den Gerichtsvollstrecker eine "Erinnerung" einzureichen ist sinnlos - die muss ans Vollstreckungsgericht gehen. Dem  Gerichtsvollstrecker teilt man lediglich mit, dass die Erinnerung bei seinem "Jobgeber" eingereicht wurde. Das Schreiben an den Vollstrecker kann man (rechtzeitig!!!) hinschicken oder - spätestens bis zum Ladungstermin - selbst hinbringen.

Ich habe mich für die persönliche Nummer entschieden. Erwartungsgemäß war die für mich zuständige Gerichtsvollstreckerin freundlich, aber erkennbar entnervt von dem "Rundfunkbeitragszeugs". Ich war sehr vermutlich nicht der Erste, der deswegen vorbeikam.

Mit diesen beiden Schritten ist die "Erinnerung" erledigt und man hat wieder das Entscheidende erreicht: Zeit gewonnen ohne zu zahlen!

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

2015: Nickles vs ARD/ZDF: Strafanzeige gegen ZDF-Intendant wegen Nötigung

2015, 8. August: ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

 

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