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HILFE: Übersetzung von schwedischem Urteil zu Rundfunkgebühren

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles
Das Urteil des schwedischen Oberverwaltungsgerichts.

Wer in Schweden kein Rundfunkempfangsgerät hat, der muss keine Rundfunkgebühren zahlen. Im Februar 2013 hat die Gebühreneinzugszentrale aber entschieden, dass die Gebühr auch für Computer und Smartphones, also Internet-taugliche Geräte erhoben wird, weil auch auf denen die Sendungen empfangbar sind.

Auch in Deutschland wurde die Zahlungspflicht für "PC und Co" einst trotz heftigen Widerstands eingeführt und nicht gekippt (was sich durch die Umstellung auf pauschale Haushaltsabgabe dann erübrigt hat).

In Schweden ist es aber gelungen, die Gebühr für Internetgeräte zu kippen. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein PC mit Internetzugang nicht als Fernseher einzustufen ist, weil er nicht hauptsächlich diesem Zweck diene.

Laut Bericht der Süddeutschen hat die schwedische Gebührenzentrale das Urteil akzeptiert und den Geldeinzug für "Internetgeräte" unverzüglich eingestellt. Wer in Schweden also keinen Fernseher besitzt aber einen "PC", der muss keine Rundfunkgebühren mehr entrichten.

Pech haben alle, die geblecht haben. Da Gerichte in den Vorinstanzen anders entschieden haben als final das Oberverwaltungsgericht, werden gezahlte Gebühren für PCs nicht zurückerstattet.

Eine wichtige Bitte: Ich war kürzlich zu Besuch beim Runden Tisch der GEZ-Gegner in Hamburg, die besonders aktiven und aussichtsreichen Widerstand leisten. Die Kollegen interessieren sich brennend für eine deutsche Übersetzung des schwedischen Gerichtsurteils, da sich die Argumente eventuell auch für den Widerstand in Deutschland eignen.

Es mangelt aber an einer deutschen Übersetzung des schwedischen Gerichtsurteils (PDF) beziehungsweise einen sachkundigen Übersetzer. Eventuell findet sich hier jemand der helfen kann, einen Schwedisch-Deutsch-Übersetzer kennt.

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